Sieg für die Grundrechte!
Das Berner Verwaltungsgericht hebt die gesetzliche Einschränkung auf, wonach Kundgebungen in der Stadt Bern in der Regel nur noch als Platzkundgebungen bewilligt werden.
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Auf Antrag der Sektion Bern hat die Delegiertenversammlung der DJS vom 24. Mai 2008 beschlossen, Gemeindebeschwerde gegen die Teilrevision des städtischen Kundgebungsreglements (amtlich publiziert am 23. Mai 2008, Beschwerdefrist 23. Juni) zu führen: Der vom Stadtrat am 15. Mai 2008 mit 40 gegen 36 Stimmen überwiesene Antrag der Fraktion GFL/EVP und Reto Nause (CVP), wonach Kundgebungen in der Regel nur noch als Platzkundgebungen bewilligt werden sollen ist ein unzulässiger Eingriff in die grundrechtlich gewährte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit der Bundesverfassung. Der Antrag stellt auch eine unzulässige Kompetenzüberschreitung des stadtbernischen Gesetzgebers dar. Diese einschneidende Einschränkung des Kundgebungsrechts und damit auch die eingereichte Beschwerde sind von nationalerTragweite, da Bern als Bundeshauptstadt der wichtigste Ort für schweizweite Kundgebungen ist.
Dem Aufruf, diese Gemeindebeschwerde mitzutragen, haben sich denn auch in kurzer Zeit zahlreiche lokale, regionale und gesamtschweizerische Organisationen – politische Parteien, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen – angeschlossen. Die Beschwerde wird heute Donnerstag, 19. Juni 2008 beim Regierungsstatthalteramt II Bern eingereicht.
Beschwerdeführende sind namentlich (in alphabetischer Reihenfolge): augenauf bern; comedia schweiz; Demokratische Juristinnen und Juristen Bern, djb; Gewerkschaft Kommunikation GEKO, Regionalsekretariat Bern; Gewerk¬schaft Kommunikation, Sektion Bern-Postpersonal; Gewerkschaftsbund Kanton Bern GKB; Gewerkschaftsbund Stadt Bern GSB; grundrechte.ch; Grüne Partei Bern-Demokratische Al¬ternative GPB-DA; Grüne Partei der Schweiz GPS; Grünes Bündnis Bern GB; Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA; Jungsozialistinnen und Jungsozialisten Schweiz, JUSO; Solidarité sans frontières; Sozialdemokratische Partei der Stadt Bern; Sozialdemokratische Partei des Kantons Bern
Zusätzlich wird die Beschwerde mitgetragen von: Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS; Gewerkschaft Kommunikation, Sektion Zentrale Bereiche Post; Junge Alternative JA!; PdA Bern; Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB; Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS; StudentInnenschaft der Universität Bern SUB; Syna Region Bern; Travail Suisse; Unia, Sektion Bern und Region Bern; vpod Region Bern und Bundespersonal
Mit dem Verfassen der Beschwerdeschrift ist Dr. iur. Michel Heinzmann von der Berner Anwaltskanzlei advocomplex beauftragt worden. Er steht den Medien gerne für weitere materielle Auskünfte zur Beschwerde zur Verfügung unter Telefon 031 370 10 60.
Für Stellungnahmen zu den politischen Beweggründen einer Unterstützung möchten wir Sie bitten, sich jeweils direkt an die entsprechenden beschwerdeführenden , bzw. unterstützenden Organisationen zu wenden resp. die von den einzelnen Organisationen verfassten Medienmitteilungen zu berücksichtigen.
Für die demokratischen JuristInnen steht Ihnen Simone Rebmann, Geschäftsführerin der DJ Bern unter Telefon 079 703 24 21 gerne zur Verfügung.

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Regierunsstatthalterin heisst Beschwerde gut (30. April 2009)
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Gemeinderat zieht Verfahren weiter an Verwaltungsgericht (28. Mai 2009)
Medienmitteilungen:
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