Mit Befremden hat der Vorstand der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich die Medienmitteilung der SP Schweiz vom 11. August 2015 unter dem Titel „Asylpolitik: Nur Brandstifter wollen keine Reform“ zur Kenntnis genommen.

Dieser Medienmitteilung ist zu entnehmen, dass es sich bei der Neustrukturierung des Asylbereichs um eine Reform handle, welche das Asylverfahren gerechter mache. Die Asylsuchenden erhielten – so die Medienmitteilung, einen unentgeltlichen Rechtsschutz indem sie durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten würden. Ferner wird in der Medienmitteilung Andy Tschümperlin, seines Zeichens Präsident der SP-Bundeshausfraktion, in der Medienmitteilung zitiert, welcher offenbar die Meinung vertritt, das Recht auf ein faires Verfahren werde durch die Reform gestärkt.

Dies gibt aus Sicht des DJZ-Vorstandes zu den folgenden Bemerkungen Anlass:

Es trifft nicht zu, dass die Asylsuchenden durch Anwältinnen oder Anwälte vertreten werden. Vielmehr werden ihnen Rechtvertreter zur Seite gestellt. Diese Rechtsvertreter sind aber nicht etwa unabhängige Anwälte oder Rechtsberater. Die Rechtsvertretung der Asylsuchenden ist vielmehr so organisiert, dass sie in einem Auftragsverhältnis zum Staatssekretariat für Migration (SEM) steht. Aus dem Vertrag zwischen dem SEM und der Rechtsvertretung geht hervor, dass letztere auch keine sogenannten „aussichtslosen“ Beschwerden führen dürfen. Was unter einer „aussichtslosen“ Beschwerde zu verstehen ist, sei dahin gestellt. Jedenfalls ist festzustellen, dass von einer Unabhängigkeit der Rechtsvertretung nicht gesprochen werden kann. Zugespitzt wird dies durch den Umstand, dass die Entschädigung der Rechtsvertretung nicht nach Aufwand, sondern über Fallpauschalen erfolgt. Auch dies fördert die Abhängigkeit der Rechtsvertretung vom SEM und setzt Fehlanreize.

Die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung ist eine der tragenden Säulen eines fairen Verfahrens. Ohne sie ist ein faires Verfahren nicht gewährleistet.

Selbstredend führt auch die Verkürzung der Beschwerdefrist gegen negative Asylentscheide auf gerade mal 10 Tage zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für Asylsuchende. Auch dies stellt einen Abbau im Bereich des „fair trial“ dar.

Zusammenfassend hält der DJZ-Vorstand somit fest, dass die Neustrukturierung des Asylwesens zu einem Abbau der Grundrechte der Asylsuchenden führt und ein faires Verfahren nicht mehr gegeben ist.

Zum Abschluss der Medienmitteilung der SP wird schliesslich ein weiteres Mal Andy Tschümperlin zitiert, welcher sich wie folgt äussert: „Jetzt heisst es Farbe bekennen: Wer das schweizerische Asylsystem verbessern will, trägt die Neustrukturierung mit.“
Die DJZ bekennen schon lange Farbe im Bereich des Asylrechtes. Wir setzen uns seit unserer Gründung für die Rechte der Asylsuchenden, für faire Verfahren und Grundrechte ein. Gerade deshalb bekämpfen wir die aktuelle Neustrukturierung des Asylsystems und wehren uns gegen dessen Verschärfung ob diese nun von der SVP oder der SP propagiert werden.