Solidaritätsschreiben an die Istanbuler Anwaltskammer
Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) und die European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights (ELDH) verurteilen die Massnahmen der Behörden in der Türkei gegen die Istanbuler Anwaltskammer und deren Vorstand aufs Schärfste. Die strafrechtlichen Ermittlungen, das Absetzungsverfahren und die anhaltende willkürliche Inhaftierung des Vorstandsmitglieds Fırat Epözdemir stellen einen weiteren staatlichen Angriff auf die Anwalt*innen in der Türkei und deren Unabhängigkeit dar.
Die Behörden in der Türkei versuchen ihr Vorgehen mit einer Erklärung der Istanbuler Anwaltskammer vom 21. Dezember 2024, in der sie die Tötung von zwei Journalist*innen in Syrien als Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht verurteilte und eine unabhängige Untersuchung forderte, zu rechtfertigen. Diese Erklärung ist allerdings eindeutig durch die Meinungsfreiheit geschützt, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.
Anwält*innen und Institutionen wie Anwaltskammern müssen das Recht haben, sich ohne Angst vor Repressalien zu Menschenrechtsverletzungen zu äussern. Anwält*innen wegen ihres Einsatzes für Grundrechte zu verfolgen, ist inakzeptabel. Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität mit unseren Kolleg*innen in der Türkei, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Gerichtsanhörung am 4. März 2025. In diesem Verfahren versuchen die Behörden in der Türkei, den demokratisch gewählten Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer abzusetzen.
Wir fordern, dass alle Ermittlungen und Verfahren gegen die Istanbuler Anwaltskammer unverzüglich eingestellt werden und das inhaftierte Vorstandsmitglied freigelassen wird.
Hier finden Sie die Stellungnahme auch auf englisch und französisch.