Universitäten müssen als Orte des öffentlichen Diskurses friedliche Proteste schützen
Die Leitung der Universität liess die friedlichen Besetzungen der Universität Genf gestern und der Universität Bern heute Morgen von der Polizei räumen. Die Räumung des friedlichen Protests der Universität Basel steht kurz bevor. Die demokratischen Jurist*innen waren in Bern mit einem Beobachtungsteam vor Ort. Auch in Basel werden wir die mögliche Räumung beobachten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang betonen, dass das Zusammenkommen von Menschen auf privatem oder öffentlichem Grund mit dem Zweck, untereinander oder gegen aussen Meinungen mitzuteilen, zu diskutieren oder ihnen symbolischen Ausdruck zu geben, grundrechtlich geschützt sind.
Die Besetzung der Universitäten im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt stellen politische Versammlungen mit einem Appellcharakter dar und sind durch das Recht auf freie Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt.
Laut Rechtsprechung ist vor jeder Räumung einer Hausbesetzung eine Interessenabwägung vornzunehmen. Der Europäische Gerichtshof für Meinschenrechte verlangt eine «fair balance» zwischen den Interessen der Eigentümer und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen.
Für uns als Demokratische Jurist*innen ist die Universität ein besonders geschützter Raum, durch den ein freier Diskurs – als Voraussetzung für neue Erkenntnis – erst ermöglicht wird.
Dies gilt umso mehr als eine Universität nicht um irgendeine private Eigentümerin handelt, die ihr Hausrecht beliebig durchsetzen kann.
Studierende und Mitarbeitende der Universitäten sind nicht stille Konsument*innen von Bildungsangeboten, sondern essenzieller Bestandteil des Austauschs, der Prüfung und Festigung von Wissen. Dieser Austausch benötigt einen offenen Raum für Dissens.
Als öffentliche Institution in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ist die Universität im besonderen Mass gehalten, die Grundrechte der Protestierenden zu wahren.