Aktuell
Anwaltsethik - Ein Streitgespräch
Dienstag, 5. Oktober 2010, 19:00 Uhr
Restaurant Weisser Wind , Oberdorfstr. 20, 8001 Zürich, Neuzofingersaal (2. Stock)

Stephan Bernhard (RA, Mitglied DJZ) kreuzt die Ethikklingen mit Dominique Strebel (Jurist, Journalist).
Ist eine ethische Reflexion für eine sorgfältige Berufsausübung unabdingbar? Braucht es überhaupt anwaltsethische Diskussionen oder sind diese überflüssig? Reicht das anwaltliche Berufsrecht nicht als ethische Orientierungsgrösse?

 
Beschwerde gegen das Polizeigesetz: Teilerfolg
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der DJZ gegen das kantonale Zürcher Polizeigesetz in wichtigen Punkten gutgeheissen. Die DJZ sind froh über diesen Erfolg und sehen sich bestärkt darin, dass es wichtig war, dieses Gesetz anzufechten.
Aufgehoben wurden die Paragraphen über die polizeiliche Video- und Tonüberwachung sowie die Aufbewahrungsdauer der Datenaufzeichnungen. In Bezug auf den polizeilichen Gewahrsam muss der Kanton Zürich eine gerichtliche Überprüfung garantieren.
Eine verfassungskonforme Auslegung, also eine Einschränkung und Präzisierung des Polizeigesetzes, fanden die Bundesrichter für die Schussabgabe und die Identitätskontrolle.

Das Mediencommunique der DJZ nach der Verhandlung:
pdf Mediencommunique als pdf 70.8kB

Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor:
pdf  Urteilsbegründung als pdf 168 kB
 
Newsletter Oktober 2009
pdf  Newsletter Oktober 2009 als pdf 111kB
 
Beschwerde gegen das BWIS-Konkordat eingereicht
Die DJZ, das Referendumskomitee BWIS sowie diverse Einzelpersonen haben am 21. September 2009 beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Zürcher Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erhoben. Bereits davor wurde auch in andern Kantonen Beschwerde gegen den Beitritt zu diesem Konkordat erhoben. Das Konkordat soll die auf Ende 2009 befristeten Massnahmen des Bundes, welche anlässlich der Euro08 erlassen worden sind, auf kantonaler Ebene weiterführen. Im Vordergrund stehen Rayonverbote, Meldeauflage und Polizeigewahrsam. Besonders stossend: Von einem privaten Verein ausgesprochene Stadionverbote, welche nicht von einem Gericht überprüft werden können, gelten bereits als genügenden Gewalt-Nachweis, dass die Polizei weitergehende Massnahmen wie Rayonverbot und Meldeauflage verhängen kann. Ein solches privat ausgesprochenes Stadionverbot soll zudem auch die Polizei selber auslösen können und damit ihre eigene Massnahme vorerst dem Rechtsweg entziehen können.
Gerügt werden primär die Verletzung von Versammlungsfreiheit, persönlicher Freiheit, Bewegungsfreiheit, Verfahrensgarantien (insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Unschuldsvermutung) sowie die derogatorische Kraft des Bundesrechtes, hier des Strafrechtes.

Die Beschwerde im Wortlaut:
pdf Beschwerde BWIS-Konkordat als pdf 210kB
 
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