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Demokratische Juristinnen und Juristen Bern djb
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft,
der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen
Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder
politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Behinderung. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das
Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor
allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch
auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gesetz sieht Massnahmen
zur Beseitigung von Benachteiligungen vor.
Diesen Worten lassen die djb Taten folgen.
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