Seit Januar 2014 werden im Bundeszentrum „Juch“ in Zürich beschleunigte Asylverfahren erprobt. Ein von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) in Auftrag gegebenes Gutachten stellt nun die Verfassungsmässigkeit mehrerer Aspekte des Testverfahrens in Frage, insbesondere hinsichtlich der Garantie eines fairen Verfahrens. Umso brisanter ist dies vor dem Hintergrund der in der Herbstsession 2015 beschlossenen – nochmals verschärften –Überführung der Testphasenverordnung in das revidierte Asylgesetz. Die DJS wehren sich gegen den weiteren Abbau eines wirksamen und fairen Asylverfahrens und lehnen das neue Gesetz ab.

Medienmitteilung vom 24. November 2015

pdfZusammenfassung des Gutachtens

pdfGutachten betreffend rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung im Asylbereich und der Beschleunigung im Asylverfahren

pdf"Beschleunigte Asylverfahren: Verfassungsmässigkeit fraglich", plädoyer 6/2015