Die djb haben heute ihre Stellungnahme zum neuen Justizvollzugsgesetz eingereicht. Vier Punkte aus der Stellungnahme:

- Fürsorgerische Unterbringungen sollen auch nicht im Ausnahmefall in Gefängnissen vollzogen werden können, wie es da neue Gesetz Art. 9 Abs. 2 lit. d vorsieht. In Gefängnissen können die "wesentlichen Bedürfnisse der eingewisenen Personen bezüglich Fürsorge und Betreuung" nicht befriedigt werden.

- Gemäss der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter sind Zelleinschlüsse von mehr als zwanzig Stunden für Personen in Untersuchungshaft mit Blick auf die Unschuldsvermutung grundrechtswidrig. Personen in Untersuchungshaft sollen deshalb Anspruch auf mindestens vier Stunden Aufenthalt ausserhalb der Zelle haben.

- Gemäss den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen haben alle Gefangen Anspruch auf Rechtsberatung. Die djb fordern, dass dieser Grundsatz in Art. 19 JVG verankert wird.

- Mit Art. 28 Abs. 1 lit. c JVG soll eine eigentliche Präventivhaft eingeführt werden. Nach Aufassung der djb soll für derart schwere Eingriffe in die persönliche Freiheit nicht eine Vollzugsbehörde, sondern wie bis anhin das nach StPO zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft befugt sein.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.