Bern, 22. September 2020

Der Berner Gemeinderat ist nicht verpflichtet, den Bundesplatz räumen zu lassen. Er kann die Nutzung des Bundesplatzes für politische Kundgebungen auch während der Session zulassen. Bund, d.h. auch National- und Ständerat, haben aufgrund des Föderalismus und der Gemeindeautonomie keinerlei Kompetenz in dieser Frage. Dem nationalrätlichen Ordnungsantrag kommt daher nur appellatorische Wirkung zu.

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