Rückblick: öffentliche Podiumsveranstaltung "Humanforschung im Fokus"
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Pascale Steck, Geschäftsführerin des Basler Appells gegen
Gentechnologie, äusserte sich kritisch gegenüber der vorgeschlagenen
Regelung der Forschung an urteilsunfähigen Menschen. Diese Art der
Forschung ist nach dem zur Debatte stehenden Verfassungsartikel unter
gewissen Voraussetzungen zulässig. Forschung ohne direkten Nutzen für
die betroffenen urteilsunfähigen Menschen hält sie für ethisch nicht
vertretbar, da die Zustimmung zur Versuchsteilnahme durch eine
Drittperson nicht genüge und auch keine Pflicht zur Teilnahme an
Forschungsversuchen aus Gründen der Solidarität bestehe. Sie votierte
für ein Verbot der rein drittnützigen Forschung an urteilsunfähigen
Menschen. Hermann Amstad, Generalsekretär der Schweizerischen Akademie
der Medizinischen Wissenschaften, befürwortete die vorgeschlagene
Regelung der Forschung in der Bundesverfassung. Sie bilde die Grundlage
für die schweizweite Vereinheitlichung der Regelung der Forschung am
Menschen. Sie nenne die ethischen Grundsätze, welche in der Forschung
beachtet werden müssten und sie verhindere die Diskriminierung
bestimmter Personengruppen. So fänden etwa auch alte Menschen oder
Kinder Zugang zur Forschung. Überdies anerkenne der neue
Verfassungsartikel die Bedeutung und den Beitrag der Forschung am
Menschen für die Gesellschaft.
Die weitere Diskussion – auch mit dem Publikum – konzentrierte sich im
Wesentlichen auf die Frage der Zulässigkeit der Forschung an
urteilsunfähigen Menschen. Die Voten waren sehr kritisch. Umstritten
war insbesondere auch die Frage nach der Bestimmung der zulässigen
Risiken und Belastungen, welchen urteilsunfähige Menschen im Rahmen von
Forschungsuntersuchungen ausgesetzt werden dürfen. Allerdings wurde
auch auf die Notwendigkeit gerade dieser Art von Forschung hingewiesen,
ansonsten urteilsunfähige Menschen vom Forstschritt der Forschung
ausgeschlossen bleiben würden, was unter Umständen eine Diskriminierung
darstellen könnte. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder auf die
Menschenwürde Bezug genommen und deren Unantastbarkeit betont.
Insgesamt wurde eine kritische Haltung gegenüber dem vorgeschlagenen
Verfassungsartikel deutlich, vor allem wegen der Zulässigkeit der
Forschung auch an urteilsunfähigen Menschen. humanforschung_im_fokus_feb._2010 35.94 Kb