Wegweisungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage in einem kantonalen Gesetz. Eine solche gesetzliche Grundlage fehlt im Kanton Basel-Stadt wie auch in den meis-ten anderen Kantonen. Die entsprechenden Bestimmungen wären das Resultat eines gesetzgeberischen Prozesses, welchen der Grosse Rat zuerst durchlaufen müsste. Ob sich für derart einschränkende Massnahmen wie Wegweisungen von öffentlichen Plätzen, Rayonverbote und Eingrenzungen jedoch politische Mehrheiten finden lies-sen, ist ziemlich fraglich.
Wir halten es für nicht akzeptabel, dass sich Polizei und Jugendanwaltschaft nicht an das geltende Recht halten. Das bringt ein fehlendes Verständnis für Rechtsstaatlich-keit und Gesetzmässigkeit zum Ausdruck, was insbesondere gegenüber Jugendlichen nicht gerade ein gutes Beispiel abgibt.