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Vernehmlassung zum Straf- und Justizvollzugsgesetz

Die DJZ haben sich gemeinsam mit dem ZAV im Rahmen der Vernehmlassung zum Straf- und Justizvollzugsgesetz (Änderung: Zuständigkeiten bei der Entlassung aus dem stationären Massnahmevollzug) geäussert. Die Schweiz wurde in diesem Zusammenhang zwei mal vom EGMR wegen Verletzungen von Art. 5 Abs. 4 EMRK gerügt. In beiden Fällen ging es darum, dass über das jeweilige Haftentlassungsgesuch kein richterlicher Entscheid innerhalb einer kurzen Frist zustande gekommen war. 

Das JI hat zur Behebung dieses Missstandes drei Varianten vorgeschlagen, die zu einer Beschleunigung der Behandlung von Haftentlassungsgesuchen führen sollen. Im Ergebnis erachten wir alle drei Varianten in ihrer vorgeschlagenen Form als ungenügend. 

Hier findet ihr die ganze Stellungnahme.