«Die Bemessung der Genugtuung: Handgelenk mal Pi oder doch mit etwas System?»
06.06.2024 | 18:00 | Zürich
Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich
Restaurant Certo
Bei der Bestimmung der Genugtuung gilt das richterliche Ermessen. Ist das ein Freipass für die Gerichte? Die Orientierung an Präjudizien aus dem Fundus von Urteilen ist nicht einfach, zumal diese oft nicht im Volltext verfügbar sind und kaum ersichtlich wird, ob sie im Straf-, im Zivil- oder im Opferhilferecht ergangen sind.
Martin Hablützel, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, orientiert in einem Referat über die zentralen Aspekte bei der Berechnung der Genugtuung und zeigt ein Modell auf, wie die Genugtuung im Einzelfall bemessen werden könnte.
Gelten die Verhältnisse im Zeitpunkt der Körperverletzung oder des Urteils? Fördert das Bundesgericht eine Vereinheitlichung des Genugtuungsrechts oder trägt es zur Zersplitterung bei? Woran kann und soll man sich bei er Bestimmung der Genugtuung orientieren? Diesen und weiteren Fragen rund um das Genugtuungsrecht werden wir an unserer Veranstaltung nachgehen.