Bern, 22. März 2020

Die DJS begrüssen die am 20. März 2020 getroffenen Massnahmen des EJPD, angesichts der Corona-Pandemie die Gerichtsferien zu verlängern und die Absage von nicht dringlichen Gerichtsverhandlungen und Einvernahmen durch einige Kantone. Es ist sehr wichtig, dass Gerichtspersonen, Anwält*innen und Klient*innen keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden und sich isolieren können, wenn sie krank sind. Wir erachten es als richtig, die Verfahren, wenn ihr Fortgang für die Betroffenen nicht existenziell ist, zu verschieben und Fristen zu sistieren.

 

Der durch das EJPD angeordnete Fristenstillstand gilt jedoch weder für kantonale Verwaltungsverfahren noch für Asylverfahren. Gerade im Asylbereich, wo Fristen von teilweise nur fünf Tagen vorgesehen sind, sind Ausfälle und Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie höchst problematisch.
Die beschleunigten Asylverfahren mit ihren kurzen Behandlungs- und Beschwerdefristen setzen sowohl Mitarbeitende des SEM als auch die Rechtsvertreter*innen unter Druck. Angesichts der jetzigen «ausserordentlichen Lage» kann der Rechtsschutz für die Asylsuchenden erst recht nicht mehr gewährleistet werden: Es besteht die Gefahr, dass wegen Ausfällen die Rechtsvertreter*innen und das SEM ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können.
Wir fordern umgehend Massnahmen, die gewährleisten, dass die Rechte der Betroffenen im Asylverfahren gewahrt werden. Der Forderung von SOSF, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und der Freiplatzaktion Basel, bis auf Weiteres keine Asylentscheide mehr zu erlassen, wurde bisher nicht entsprochen. Das heisst, es braucht zumindest eine Anpassung bei den Beschwerdefristen.
Wir fordern deshalb dringend den Stillstand der Beschwerdefristen auch im Asylbereich!

Darüber hinaus wurde die Schengenaussengrenze faktisch geschlossen. Länder wie Algerien und Marokko haben den Luft- und Schiffsverkehr nach Europa komplett ausgesetzt. Zudem gehört etwa der Iran zu den von der Corona-Pandemie hauptbetroffenen Länder. Die freiwillige Ausreise in diese Länder ist damit nicht mehr möglich. Ebenso sind Dublin-Überstellungen innerhalb von Europa zurzeit praktisch nicht mehr möglich, insbesondere nicht nach Italien. Aufgrund dieser Sachlage müssen sämtliche Insassen, die sich zurzeit in ausländerrechtlicher Administrativhaft befinden, von Amtes we- gen sofort entlassen werden, da ihre Ausweisung zurzeit undurchführbar ist (vgl. Art. 78 Abs. 6 lit. a AIG, Art. 80 Abs. 6 lit. a AIG und Art. 80a Abs. 7 lit. a AIG). In den Kantonen Basel-Stadt und Genf wurde dies bereits so umgesetzt.
Wir fordern deshalb ein schweizweites Ende der ausländerrechtlichen Administrativhaft!
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Für Rückfragen:
Melanie Aebli, Geschäftsleiterin DJS, 078/617 87 17, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!