Bern, 21. Juni 2021

An der Delegiertenversammlung vom 19. Juni 2021 haben die Delegierten der Demokratischen Jurist*innen der Schweiz eine Neuformulierung ihrer Statuen beschlossen, die nicht binäre Menschen explizit sichtbar macht. Dies insbesondere mit der Umbenennung des Vereins in „Demokratische Jurist*innen der Schweiz“. Dieser Schritt ist für den Verein, der sich für den Ausbau demokratischer Rechte und Freiheiten einsetzt, äusserst bedeutsam. Melanie Aebli, Vorstandsmitglied der DJS, begründet diesen Schritt: «Die DJS setzen sich seit mehr als 40 Jahren für eine diskriminierungsfreien Zugang zum Recht aller ein. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir auch in unseren Statuten alle unsere Mitglieder ansprechen.»

Mit der Einführung des Gendersterns ist es möglich, sich der Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache anzunähern. Dasselbe gilt für die x-Form auf französisch (bspw. „les consommateur•x•rice•s“). Mittlerweile ist unbestritten, dass Sprache das Denken und damit Realitäten und insbesondere das Recht strukturiert und hierarchisiert. Die Wichtigkeit einer geschlechtergerechten, explizit inklusiven Formulierung ist deshalb nicht zu unterschätzen. Die Herausforderung, die mit sprachlicher Präzision einhergeht, begleitet Jurist*innen im Arbeitsalltag und wird für den Verein auch in Zukunft willkommener Anlass zur Reflexion sein. 

Aus diskriminierungsrechtlicher Perspektive ist es notwendig, die Dynamik der Sprache fortlaufend auch in rechtlichen Kontexten nachzuvollziehen. Die Demokratischen Jurist*innen der Schweiz sind daher auch enttäuscht von der von der Bundeskanzlei jüngst erlassene Weisung, in Texten des Bundes keine typografische Inklusion nicht binärer Menschen zuzulassen. Damit propagiert die Bundeskanzlei in Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Auftrag eines diskriminierungsfreien Staatshandelns eine ausschliessende und offen diskriminierende Sprache.