Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise Rechte von Betroffenen und gefährden bislang unumstössliche rechtsstaatliche Prinzipien. Die DJS lehnen die Vorlage deshalb ab und unterstützen das Referendum. 

Seit Jahren begleiten Menschenrechtsorganisationen und auch die DJS die Gesetzesprojekte zur Terrorismusbekämpfung kritisch. Bereits im Vernehmlassungsverfahren zum PMT machten wir auf problematische Aspekte aufmerksam und forderten die Rücknahme des Entwurfes oder wenigstens umfassende rechtsstaatliche Anpassungen. Schliesslich warnten Rechtswissenschaftler_innen, die Menschenrechtsberichterstatterin des Europarats und mehrere UNO-Vertreter_innen während des Gesetzgebungsprozesses vor der Gefährlichkeit des Gesetzes. Letztere empfahlen dem Parlament, den Entwurf abzulehnen, weil es einen gefährlichen Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition weltweit darstelle. 

Mit der neuen Definition von terroristischer Aktivität fallen potentiell alle Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung unter das Gesetz, die nach Ansicht der Polizei mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden. Grundlage für den Einsatz der vorgesehenen Massnahme sind Vermutungen. 

Aussagen über die Gefährlichkeit einer Person oder deren Verhalten in der Zukunft sind immer Spekulationen, die kaum ohne Bezug auf die Gesinnung auskommen. Nicht mehr nur einzelne Personen sind im Visier der Polizei; es wird ein Generalverdacht gegen ganze Gruppen, die den Stereotypen und Merkmalen entsprechen, welche zur Identifikation von „Gefährdern“ nötig sind, herbeigeführt. Dabei besteht die Gefahr, dass Stereotypen und Merkmale bestimmen, wer als „potentiell gefährlich“ gelten soll, die Massnahmen in diskriminierender Weise Anwendung finden werden und etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Religionsfreiheit verletzt wird.

Werden dann auch noch repressive Massnahmen an derart unbestimmte Gesetzesbegriffe geknüpft, wird das Legalitätsprinzip verletzt. Ausserdem werden gemäss der Vorlage alle Massnahmen mit Ausnahme der Eingrenzung vom Fedpol statt von einem Gericht angeordnet. Eine nachträgliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist wenig wirksam, schliesslich sind allfällige Informationen des Nachrichtendienstes, auf die sich das Fedpol stützt, für dieses kaum nachvollziehbar. Das System der Terrorismusbekämpfung etabliert damit eine Gefährlichkeitsvermutung, von der sich die Betroffenen – ohne die spezifischen Garantien des Strafverfahrens – entlasten müssen. 

Neben weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten, Meldepflichten und Kontaktverboten sieht das Gesetz weiter die Möglichkeit vor, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu neun Monate auf eine Liegenschaft einzugrenzen und damit eine faktische Freiheitsstrafe ohne Strafverfahren anzuordnen. 

Aus Sicht der DJS ist das PMT unvereinbar mit Freiheitsrechten und Verfahrensgarantien und damit aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar. Wir empfehlen, das Referendum zu unterzeichnen. 

Das DJS-Kurzargumentarium kann hier abgerufen werden: https://www.djs-jds.ch/de/djs/aktuell/news. Weitere Infos https://terror-nein.ch

von Manuela Hugentobler, Geschäftsleiterin DJS

erschienen im plädoyer 6/2020

PMT Plädoyer