Stellungnahme vom 31. Januar 2023

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind durch das zwingende Völkerrecht absolut verboten. Seit langem besteht Klarheit, dass die Kontrolle des Handels mit Ausrüstungsgegenständen, die zu Folter und anderen Formen der Misshandlungen genutzt werden, eine entscheidende Massnahme ist, die Staaten proaktiv ergreifen können, um ihre Verpflichtung zur weltweiten Verhinderung von Folter zu erfüllen. Dazu gehören nicht nur dezidiert missbräuchliche Instrumente, die speziell für Folter und andere Misshandlungen verwendet werden und die verboten werden müssen, sondern auch Ausrüstungen für die Strafverfolgung, die einen legalen Zweck haben, aber oft missbraucht werden. Aus der positiven Verpflichtung, Folter und andere Misshandlungen zu verbieten und zu verhindern, leitet sich die Pflicht ab, den Handel mit diesen Ausrüstungsgegenständen zu regulieren. Dennoch floriert der Handel mit Folterwerkzeugen in vielen Teilen der Welt weitgehend unreguliert, was den Täter*innen einen leichten Zugang zu einer breiten Palette von Produkten ermöglicht. Der umfangreiche Handel und die leichte Verfügbarkeit von Folterwerkzeugen stehen in krassem Gegensatz zu den schrecklichen Auswirkungen von Folter und anderen Misshandlungen und den klaren Verpflichtungen der Staaten, diesen ein Ende zu setzen.

Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz begrüssen deshalb, den Entscheid des Bundesrates die Empfehlung des Europarates  CM/Rec (2021)2 umzusetzen und sich dabei an der Anti-Folter-Verordnung der EU zu orientieren. Eine gesetzliche Regelung des Handels mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe konzipiert sind oder dafür missbraucht werden können, ist überfällig. Sie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Aufgrund der besonderen Schwere der zu verhindernden Verbrechen und dem unermesslichen Leiden, welches die Folter bis heute weltweit verursacht, muss der Anspruch an die beschlossene Regelung sein, die Verfügbarkeit der dafür verwendbaren Güter den möglichst wirksam einzuschränken.

Leider fällt der bisherige Entwurf aus Sicht der DJS in einigen Punkten noch hinter diesen Anspruch zurück und sollte deshalb überarbeitet und ergänzt werden. So könnte die Schweiz auch auf nationaler Ebene ihren Beitrag im Kampf gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe leisten.

Aus Sicht der DJS sind dabei folgende Aspekte hervorzuheben:

  • Lückenlose Festlegung der verbotenen und kontrollierten Güter auf Basis der neuesten Erkenntnisse zur Einsatzrealität;
  • Ausweitung der Verbote auf die Herstellung und Finanzierung;
  • Gesetzliche verankerte Überprüfung und Anpassung der Güterlisten;
  • Berücksichtigung der Informationen internationaler und regionaler Menschenrechtsorganisationen bei der Überprüfung der Aktualität der Güterlisten sowie bei der Beurteilung von Anträgen;
  • Dokumentation aller relevanten Geschäfte und umfangreiche Transparenz durch jährlich veröffentlichte Berichte.

Gerne nehmen wir im Folgenden zu den einzelnen Vorschlägen ausführlicher Stellung.

DJS-Foltergütergesetz-PDF.pdf