Vereinsinformationen Demokratischen Jurist_innen Luzern:

Infos der Demokratischen Jurist_innen Schweiz:

Veranstaltungen:

Entscheide

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Liebe Vereinsmitglieder der Demokratischen Jurist_innen Luzern

Der Staat, das sind wir alle. Auf die Schweiz mit ihrem demokratischen Selbstverständnis trifft dies besonders zu. Diesen Grundsatz vor Augen haltend, gibt es eigentlich keinen Grund, amtliche Dokumente und Verwaltungspapiere, die uns alle betreffen, als Geheim zu erklären und den (allenfalls davon betroffenen) Mitbürgern vorzuenthalten, solange keine privaten Geheimhaltungsinteressen offenbart werden. Der Bund und die bevölkerungsreichsten Kantone haben das mittlerweile eingesehen und Gesetzesgrundlagen geschaffen, die ein Öffentlichkeitsprinzip schaffen. Der Kanton Luzern hingegen ist das grösste Gemeinwesen im Bundesstaat, der ein solches Prinzip nicht kennt und vielmehr weiterhin auf Geheimhaltung setzt. Gegen die Öffentlichkeit von verwaltungsinternen Dokumenten und Richtlinien wird auf Behördenseite oft argumentiert, dass es sich dabei um Papiere handle, die im Massengeschäft der Eingriffs- und Leistungsverwaltung eine gleichmässige Behandlung garantieren würden. Da sie aber keine unmittelbare Aussenwirkung zeitigten, bestünde insbesondere mit Blick auf die Kosten kein überwiegendes Einsichtsinteresse. Diese Argumentation ist angreifbar. Wie soll man überprüfen können, ob man rechtsgleich behandelt wird, wenn man die dahinterstehenden, auf einer verwaltungsinternen Richtlinie basierenden Entscheidgrundlagen nicht kennt? Mit Blick auf den Kanton Genf, wo unsere Schwesternsektion sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsprinzips vor Bundesgericht die Einsicht in die Weisung des Oberstaatsanwalts über den Umgang mit illegal anwesenden AusländerInnen erstritten hat, muss auch hinter das Argument der mangelnden Aussenwirkung ein Fragezeichen gesetzt werden: Ein Zusammenhang zwischen der weisungsmässig angeordneten Strafpraxis und der Suizidrate in der Haftvollzugsanstalt Champ-Dollons lässt sich nämlich nicht ausschliessen.

Nach diesem Nachruf auf die früh dahingeschiedene Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Luzern möchte ich Euch in auf die Veranstaltung "Staatenlos – Klaus Rózsa, Fotograf" hinweisen, die wir gemeinsam mit der Gruppe der kritischen Jurist*innen Luzern organisieren. Sie findet am 27. Februar 2018 im direkten Anschluss nach unserer Generalversammlung für das Jahr 2017 im Neubad statt und ist für alle Interessierten frei zugänglich.

Eine weitere Veranstaltung zum Strafvollzug, die schon morgen Abend stattfinden wird, sowie eine ausgewählte Übersicht über die kantonale Rechtsprechung findet Ihr im nachfolgenden Newsletter. Viel Spass bei der Lektüre!

Im Namen des Vorstands wünsche ich Euch einen guten Jahresstart
Jonas Achermann  


Vereinsinformationen
Generalversammlung Vereinsjahr 2017 (27.02.2018)

Die Generalsversammlung für das Vereinsjahr 2017 wird um 18:30 Uhr im Neubad stattfinden. Die Einladung wird den Mitglieder per Briefpost versendet. Im Anschluss an die Generalversammlung findet die Film + Podiumsdiskussion: "Staatenlos" statt.


Vereinsinformationen
Termine offene Vorstandssitzungen

Die offenen Vorstandsitzungen der Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern finden statt am

Montag, 12. März 2018
Montag, 14. Mai 2018
Montag, 10. September 2018
Montag, 12. Nvember 2018
Montag, 21. Januar 2018


Infos der DJS
Delegiertenversammlung

Das Datum der jährlichen Delegiertenversammlung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz steht. Sie wird am 9. Juni 2018 in Luzern stattfinden.


Veranstaltungen
Luzern
Film + Podiumsdiskussion: "Staatenlos – Klaus Rózsa, Fotograf" (27.02.2018)

Zum Film
Klaus Rózsa, ein bekannter, politisch engagierter Fotograf, lebte jahrzehntelang staatenlos in Zürich. Alle seine Einbürgerungsgesuche, drei an der Zahl, wurden aus politischen Gründen abgelehnt. Er behindere die Arbeit der Polizei, weil er deren Übergriffe fotografiere, so heisst es in den Staatsschutzakten. Gezeichnet vom Schicksal seines jüdischen Vaters, der die Konzentrationslager von Auschwitz und Dachau überlebte, bekämpft Klaus Rózsa das Unrecht im Staat. Bei den Jugendunruhen der 80er Jahre griff er zum Megaphon und fotografierte gleichzeitig die Auseinandersetzungen auf der Strasse. Später kämpfte er für die Medienfreiheit in der Schweiz und wurde trotz seiner Stellung als Gewerkschaftspräsident und Mitglied des Presserats so oft von der Polizei schikaniert, misshandelt und zusammengeschlagen, dass er 2008 nach Budapest auswanderte. Von dort war er 1956 zweijährig mit den Eltern und seiner Schwester Olga in die Schweiz geflüchtet. Doch in Ungarn wurden derweil Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus salonfähig. Dagegen demonstriert Klaus erneut und tritt in Budapest an der Seite von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf. Schulklassen aus der Schweiz erklärt er, wer Carl Lutz gewesen war, der lange Zeit verfemte Schweizer Konsul, der im Zweiten Weltkrieg 60 000 ungarischen Juden das Leben gerettet hatte. Am Budapester Denkmal für ihn trifft Klaus dessen Tochter Agnes Hirschi, die sich seit Jahren für die Ehre und das Andenken ihres Vaters einsetzt.

Im Anschluss an den Film folgt eine Podiumsdiskussion mit dem Protagonisten Klaus Rózsa und dem Regisseur Erich Schmid, moderiert von Samantha Tomarchio.

Ort: Neubad, Pool
Eintritt: Frei/Kollekte
Veranstalter: Eine Co-Produktion der Kritischen Jurist*innen Luzern (https://de-de.facebook.com/kriJurLuz/) und der Demokratischen JuristInnen Luzern (https://www.djs-jds.ch/de/lu/ueber-uns-lu).


Veranstaltungen
Luzern
Palaver: Die neue Lust am Strafen. (29.1.2018)

Vorsorglich inhaftieren, für immer verwahren, guillotinieren
Mit Marianne Heer, Kantonsrichterin und Strafrechtsprofessorin
Eine Veranstaltung der Grünen Luzern.
18.00 Uhr - Kantonsgericht Luzern.

 


Veranstaltungen
Luzern
Jedem das Seine? – Mir alles! (19.3.2018)

Zum Verhältnis von Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Internationale Tagung
Die Tagung wirft die grundlegende Frage nach dem Verhältnis von Ungleichheit und Ungerechtigkeit auf und danach, ob mit Verweis auf Differenz und Pluralität bzw. auf den Platz des Individuums im Kollektiv Ungerechtigkeiten gerechtfertigt werden können – oder nicht.

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Veranstaltungen
Luzern
Willkommens- oder Abweisungskultur? Das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz (19.3.2018)

Vortrag von Prof. Martina Caroni, Professorin für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht.

Migrationsfragen beschäftigen gegenwärtig stark unsere Gesellschaft, und auch die Politik hat reagiert. Der Vortrag von Prof. Martina Caroni, Professorin für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht, beleuchtet die politischen Reaktionen auf die Herausforderungen durch Migration und Fluchtbewegungen und stellt die im revidierten Ausländer- und Integrationsgesetz enthaltenen Ansätze vor.

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   Entscheide
Anforderungen an die Begründetheit der doppelrelevanten Tatsachen (LGVE 2017 I Nr. 10)

Bei der Beurteilung der Zuständigkeit sind die doppelrelevanten Tatsachen (d.h. jene, die sowohl für die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts als auch für die Begründetheit der Klage erheblich sind) als wahr zu unterstellen, es sei denn, der klägerische Tatsachenvortrag erscheine auf Anhieb fadenscheinig oder inkohärent und könne von der Gegenseite unmittelbar und eindeutig widerlegt werden. Vorliegend überzeugen die Einwände der Gegenpartei nicht.

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   Entscheide
Aktivlegitimation bei fehlerhaften Parteibezeichnungen (LGVE 2016 I Nr. 26)

Aktivlegitimation, Partei- und Prozessfähigkeit, richterliche Fragepflicht, Verbesserung der Parteibezeichnung und Noven im Berufungsverfahren.

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   Entscheide
Beweislast im Sozialhilfeverfahren (KG 7H 16 303)

Sozialhilfeverfahren: Die objektive Beweislast greift erst, wenn es sich als unmöglich erweist, einen Sachverhalt festzustellen, der zumindest die Wahrscheinlichkeit für sich hat, der Wirklichkeit zu entsprechen. Die Behörde ist verpflichtet, die zumutbaren Untersuchungshandlungen vorzunehmen.

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   Entscheide
Mediation als Kindesschutzmassnahme (LGVE 2017 II Nr. 7)

Sozialhilfeverfahren: Die objektive Beweislast greift erst, wenn es sich als unmöglich erweist, einen Sachverhalt festzustellen, der zumindest die Wahrscheinlichkeit für sich hat, der Wirklichkeit zu entsprechen. Die Behörde ist verpflichtet, die zumutbaren Untersuchungshandlungen vorzunehmen.

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   Entscheide
Interkantonale Steuerausscheidung (KG 7H 16 61)

Interkantonale Erbschaftssteuerausscheidung. Ermittlung der Steuerquoten nach Lage der Aktiven objektmässig und unter proportionaler Verteilung der Schulden auf die Kantone (E. 2.3.4.). Bestätigung der Luzerner Veranlagungspraxis für private Liegenschaften (E. 3.2.3.). Erben und Vermächtnisnehmer werden in allen an der Besteuerung des Nachlassvermögens beteiligten Kantonen steuerpflichtig (E. 3.4.).

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   Entscheide
Anforderungen an die gesetzliche Grundlage von Musikschulgebühren (KG 7H 17 125)

Fehlende gesetzliche Grundlage für Musikschulgebühren. Rechnungen sind keine Verfügungen. Wenn die Merkmale einer Verfügung vorliegen, können sie aber ausnahmsweise als Verfügung qualifiziert werden (E. 2.3). Öffentliche Abgaben, wie Schulgebühren, bedürfen einer Grundlage im formellen Gesetz (E. 3.2 und E. 3.5). Ist die Abgabenlast für den Betroffenen aufgrund des massgeblichen Erlasses nicht voraussehbar, fehlt es an einer genügenden gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Gebühren (E. 3.6).

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   Entscheide
Parteistellung im Luzernischen Handänderungsteuerrecht (KG 7H 17 33)

Parteistellung im luzernischen Handänderungssteuerrecht: Einzig der Erwerber ist steuerpflichtig, weshalb ihm auch das Recht zur Ergreifung von Rechtsmitteln zusteht. Der Verkäufer ist mangels Parteistellung auch dann nicht zur Einsprache bzw. zur Beschwerde befugt, wenn er sich gegenüber dem Erwerber zur Bezahlung der Handänderungssteuer verpflichtet hat (E. 4.2).

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