Aktuell


Im Zentrum Lilienberg, einer Grossunterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (MNA), wurden im vergangenen Jahr gravierende Missstände festgestellt: Platzmangel wegen Überbelegung, Ressourcenknappheit und zu wenig geschultes Personal verunmöglichten eine kindgerechte Betreuung der Jugendlichen. Eine externe Untersuchung bestätigte die akute Gefährdung des Kindeswohls der geflüchteten Jugendlichen und zeigte auf, dass die Missstände keine Einzelfälle, sondern Folgen des Unterbringungs- und Betreuungssystems sind.
 
Spätestens nach Ablauf des aktuellen MNA-Leistungsauftrags Ende Februar 2024 hätten diese strukturellen Missstände in der MNA-Unterbringung nachhaltig behoben werden müssen. Das Netzwerk MNA, bestehend aus Fachpersonen, Politiker*innen und Expert*innen aus dem Asylbereich, forderte bereits im vergangenen Jahr strukturelle Änderungen und Massnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls von geflüchteten Jugendlichen. 
 
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte das kantonale Sozialamt die Submission zur Leistungserbringung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Zürich ab Februar 2024. Der ausgeschriebene Leistungsauftrag enthält allerdings nicht die erforderlichen Strukturen, um das Kindeswohl der geflüchteten Jugendlichen zu garantieren. 
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die DJZ mit dem Netzwerk MNA und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz mit einem Kurzgutachten an die Zürcher Regierung gewandt. Darin kritisieren wir die vorliegenden Submissionsunterlagen und stellen fest, dass diese insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot sowie die spezifischen Garantien aus der Kinderrechtskonvention ungenügend sind. Gemeinsam mit allen Unterzeichnenden fordern wir das kantonale Sozialamt und den Zürcher Regierungsrat dazu auf, der Einhaltung der Kinderrechte höchstes Gewicht beizumessen und im weiteren Submissionsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. 
 
Die ausführliche Stellungnahme findet ihr hier

Das aktuelle DNA-Profil-Gesetz – kosmetische Revision oder Ausbau der Kontrollkultur?

Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, welches am 1. August 2023 in Kraft getreten ist, gibt Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der DNA-Phänotypisierung. Bis anhin waren diese Analysen aufgrund grundrechtlicher, ethischer und fachlicher Bedenken verboten. 

Rechtsanwalt und DJZ-Mitglied Stephan Bernard orientiert in einem Referat zunächst konkret darüber, welche Neuerungen das revidierte DNA-Profil-Gesetz mit sich bringt. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, ob es bislang und künftig überhaupt effektive Verteidigungsspielräume gibt – und wenn ja, welche. Die Revision wird sodann rechtspolitisch in gegenwärtige Tendenzen und Längsentwicklungen eingeordnet. Im Anschluss an das Referat wird es Raum für eine offene Diskussion zur Thematik und den aktuellen Entwicklungen geben.  

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Wir freuen uns auf Euer Erscheinen und eine spannende Diskussion! 

Wann: Donnerstag, 5. Oktober 2023, 18.30 Uhr
Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich


Hier sind die Unterlagen und Mustervorlagen aus dem Referat zum Downloaden:

DJZ_Vortrag_Zuerich_230822.pdf
DJZ_Muster_Verzeich_Bearbeitungstaet_Kettiger.docx
DJZ_Muster_Datenschutzerklaerung_Kettiger.docx



Am 1. September 2023 treten das neue Bundesgesetz über den Datenschutz und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Inkrafttreten des DSG bedingt in jedem Fall in der Anwaltskanzlei konkrete Massnahmen der Umsetzung. Es bestehen bisher nur wenige Publikationen, die sich mit dem neuen Datenschutzrecht in Anwaltskanzleien befassen und ein Branchen-Verhaltenskodex fehlt. An unserer Veranstaltung wollen wir hier eine Lücke füllen und eine Übersicht über die wichtigsten Folgen des neuen Datenschutzrechts auf kleinere Anwaltskanzleien bieten. Welche Personendaten bearbeitet die Anwaltskanzlei zu welchen Zwecken? Wie lange werden die Personendaten gespeichert? Sind allfällige Datenbekanntgaben ins Ausland abgesichert? Mit diesen und weiteren Leitfragen bezüglich der Implementierung des DSG wollen wir uns auseinandersetzen. Daraus ergeben sich die wichtigsten Folgen und Umsetzungspunkte des neuen Datenschutzrechts für Anwaltskanzleien.


Die Veranstaltung richtet sich an Anwält:innen aus mittleren und kleinen Kanzleien und ist offen für weitere Interessierte. Es referiert DJS-Mitglied Daniel Kettiger, Mag. rer. publ. Rechtsanwalt, Berater und Datenrechtexperte.

Wann: Dienstag, 22. August 2023, 18.30 Uhr

Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich

 Veranstaltungseinladung_DSG_2023.pdf


Die diesjährige Jahresversammlung findet am Dienstag, 23. Mai 2023 statt im Gelben Saal im Volkshaus Zürich (Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich) ein. Die Versammlung beginnt um 18:15 Uhr. 

Nach dem statuarischen Teil gibt es ab 19:15 Uhr ein Referat von Marcel Bosonnet, DJZ-Mitglied und Rechtsanwalt:

Klima, Recht und Gerechtigkeit – Ist das geltende Recht in der Lage, die anstehenden Krisen zu bewältigen?

Ausgehend von den zahlreichen Urteilen gegen Klimaaktivist:innen und dem Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend der Befangenheit eines Richters wird versucht, das Gehalt und Potenzial des bürgerlichen Rechts und damit auch der Menschenrechte auszuloten.

Vor diesem Hintergrund stellen sich drängende Fragen: Ist das geltende Recht in der Lage, die anstehenden Krisen zu bewältigen? Welches Naturverständnis führt zu einem Recht, das die Erwartungen der Klimaktivist:innen erfüllt und wo finden wir in der aktuellen Diskussion Ansätze dazu? Diesen Fragen zu Klima, Recht und Gerechtigkeit werden wir nachgehen. Dabei werden neue aktuelle Rechtstheorien und Rechtsformen, in denen das Gleichheitsgebot auf Tiere und Pflanzen ausgedehnt und der Natur eigene Rechte oder sogar eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen wird, vorgestellt und kritisch hinterfragt.

Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen und einen spannenden Abend!


 Das Obergericht Zürich entzog dem Bezirksrichter Roger Harris wegen angeblicher Befangenheit am 14. November 2022 zwei Strafverfahren wegen Klimademonstrationen. In der Begründung heisst es, der urteilende Richter sei nicht bereit
«seine Auffassung betreffend die Rechtsprechung des EGMR jeweils aufs Neue zu hinterfragen».
Harris sprach im September 2022 in zwei Klimafällen Freisprüche aus. Er kündigte gemäss Zeitungsberichten an, bei Verfahren wegen unbewilligten Demonstrationen künftig der Praxis des EGMR zu folgen. Diese sieht vor, dass Strafen wegen unbewilligten Demonstrationen in der Regel gegen die Meinungsäusserungsfreiheit verstossen.
 
 
DJZ-Vorstandsmitglieder Antigone Schobinger und Adam Arend haben in einem Gastbeitrag im Tagesanzeiger zum unüblichen Vorgehen des Obergerichts Stellung genommen. Darin kritisieren sie das Vorgehen und den Entscheid der dritten Strafkammer des Obergerichts. Sie führen aus, dass die Äusserungen von Bezirksrichter Harris, künftig wieder
gleich entscheiden zu wollen, kein Ausdruck von Voreingenommenheit sei. Vielmehr kommt der Richter damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach. Die weiteren Ausführungen unserer Vorstandsmitglieder zum Fall sind hier im Gastbeitrag nachzulesen.