Aktuell

Das aktuelle DNA-Profil-Gesetz – kosmetische Revision oder Ausbau der Kontrollkultur?

Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, welches am 1. August 2023 in Kraft getreten ist, gibt Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der DNA-Phänotypisierung. Bis anhin waren diese Analysen aufgrund grundrechtlicher, ethischer und fachlicher Bedenken verboten. 

Rechtsanwalt und DJZ-Mitglied Stephan Bernard orientiert in einem Referat zunächst konkret darüber, welche Neuerungen das revidierte DNA-Profil-Gesetz mit sich bringt. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, ob es bislang und künftig überhaupt effektive Verteidigungsspielräume gibt – und wenn ja, welche. Die Revision wird sodann rechtspolitisch in gegenwärtige Tendenzen und Längsentwicklungen eingeordnet. Im Anschluss an das Referat wird es Raum für eine offene Diskussion zur Thematik und den aktuellen Entwicklungen geben.  

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Wir freuen uns auf Euer Erscheinen und eine spannende Diskussion! 

Wann: Donnerstag, 5. Oktober 2023, 18.30 Uhr
Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich


Hier sind die Unterlagen und Mustervorlagen aus dem Referat zum Downloaden:

DJZ_Vortrag_Zuerich_230822.pdf
DJZ_Muster_Verzeich_Bearbeitungstaet_Kettiger.docx
DJZ_Muster_Datenschutzerklaerung_Kettiger.docx



Am 1. September 2023 treten das neue Bundesgesetz über den Datenschutz und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Inkrafttreten des DSG bedingt in jedem Fall in der Anwaltskanzlei konkrete Massnahmen der Umsetzung. Es bestehen bisher nur wenige Publikationen, die sich mit dem neuen Datenschutzrecht in Anwaltskanzleien befassen und ein Branchen-Verhaltenskodex fehlt. An unserer Veranstaltung wollen wir hier eine Lücke füllen und eine Übersicht über die wichtigsten Folgen des neuen Datenschutzrechts auf kleinere Anwaltskanzleien bieten. Welche Personendaten bearbeitet die Anwaltskanzlei zu welchen Zwecken? Wie lange werden die Personendaten gespeichert? Sind allfällige Datenbekanntgaben ins Ausland abgesichert? Mit diesen und weiteren Leitfragen bezüglich der Implementierung des DSG wollen wir uns auseinandersetzen. Daraus ergeben sich die wichtigsten Folgen und Umsetzungspunkte des neuen Datenschutzrechts für Anwaltskanzleien.


Die Veranstaltung richtet sich an Anwält:innen aus mittleren und kleinen Kanzleien und ist offen für weitere Interessierte. Es referiert DJS-Mitglied Daniel Kettiger, Mag. rer. publ. Rechtsanwalt, Berater und Datenrechtexperte.

Wann: Dienstag, 22. August 2023, 18.30 Uhr

Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich

 Veranstaltungseinladung_DSG_2023.pdf


Die Veranstaltung «Elternvertretung im Kindesschutzverfahren - Mission Impossible?»
findet im Weissen Wind Oberdorfstrasse 20,
8001 Zürich statt und nicht wie ursprünglich angekündigt im Certo statt 


Bei Kindeswohlgefährdungen hat die KESB weitreichende Entscheidungs-befugnisse. Einmal muss es sehr schnell gehen, einmal geht alles viel zu langsam. Eltern sind dann oft überfordert und fühlen sich aussen vor gelassen. Was passiert ab dem Zeitpunkt einer Gefährdungsmeldung? Welche Rollen und Möglichkeiten haben die Rechtsvertretungen der Eltern, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und ihre Klientschaft partizipieren zu lassen? (Wie) kommunizieren sie mit anderen Involvierten?

Solche und andere Fragen sollen anhand eines Praxisbeispiels im Sinne eines Austausches und mit Fokus auf Rechtsvertreter*innen der Eltern diskutiert werden. Weitere Themen werden angeschnitten, wenn die Zeit reicht: Finanzierungsfragen nach neuem Kinder- und Jugendheim Gesetz (KJG) und Schnittstellen zu freiwilligen Massnahmen und zu Strafverfahren.

Die Veranstaltung richtet sich an Allgemeinpraktiker*innen, Familienrechtler*innen und Mediator*innen. Die Teilnahme von anderen Fachpersonen im Kindeschutz- bereich (KESB, kjz, Sozialzentren, Kindesvertreter*innen) ist erwünscht.

Wann: Donnerstag, 23. Februar 2023, 18.30 Uhr 
Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich

Durch die Diskussion führen RAin lic. iur. Ingrid Indermaur, Mediatorin SAV, Advokatur Aussersihl und RA lic. iur. Stefan Blum, Advokatur Obertor.


 

An der von den Demokratischen Jurist*innen Zürich (DJZ) und dem Zürcher Auditoren- und Gerichtsschreiberverein (ZAG) organisierten Veranstaltung für interessierte Anwaltsprüfungskandidat*innen bekommen Teilnehmende die Möglichkeit,  sich bei Mitgliedern der Anwaltsprüfungskommission über Inhalt und Ablauf der Prüfungen zu informieren.

Die Mitglieder des ZAG geben dabei einen Überblick über die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung und die vier Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission geben Auskunft über den Prüfungsablauf und die Erwartungen an die Kandidat*innen. Danach beantworten sie Fragen des Publikums und zum Abschluss der Veranstaltung gibt es einen Apéro.

Es referieren Rechtsanwältin Dr. iur. Caterina Nägeli, Rechtsanwalt Rolf Schuler, Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Marc Thommen sowie Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth. Moderiert wird die Veranstaltung von ZAG-Präsidentin Eveline Duft und von Gerichtsschreiberin und DJZ-Mitglied Selina Sigerist. 

Wann: Dienstag, 7. Februar 2023, 18:00 Uhr
Wo: Cafeteria des Bezirksgerichts Zürich, Badenerstrasse 90


***Die Veranstaltung ist für dieses Jahr bereits ausgebucht, weitere Anmeldungen sind zurzeit nicht möglich.***


Wir wünschen allen Kandidat*innen viel Durchhaltevermögen für die Prüfungsvorbereitung und viel Erfolg an der Prüfung!

 


Anfangs Jahr erfragten die DJZ via Auskunftsgesuch bei den Bezirksgerichten statistische Auswertungen im Bereich der Ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, Fürsorgerischen Unterbringungen sowie zu Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rund ein halbes Jahr später erhielten wir das entsprechende Zahlenmaterial aus dem Jahr 2021.
Hier könnt ihr die erhaltenen Statistiken einsehen. Das erhaltene Zahlenmaterial bestätigt einige Missstände, insbesondere folgendes:

Unhaltbare Vertretungsverhältnisse im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen: 

Im Kanton Zürich werden pro Jahr rund 3'500 FU’s angeordnet. Im Jahr 2021 wurden 604 dieser FU’s oder rund 17% aller angeordneten FU’s von den zwölf Bezirksgerichten gerichtlich beurteilt. In diesen 604 Verfahren waren also gerade einmal 68 Betroffene und somit lediglich rund 11% vor Gericht oder insgesamt nicht einmal 2% anwaltlich vertreten. Wir sehen ansichtlich dieser unhaltbaren Zustände dringenden Handlungsbedarf. 

Fragwürdig hohe Gutheissungsquote bei den Zwangsmassnahmengerichten

In mehr als 94 Prozent der Fälle hiessen die Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Zürich die Anträge der Staatsanwaltschaften auf Untersuchungshaft gut. Es wird also praktisch immer zugunsten der Staatsanwaltschaft entschieden. Als Folge unseres Auskunftsgesuchs wurde diese Thematik in einem kürzlich publizierten Artikel der Republik, dessen Lektüre wir wärmstens empfehlen, weiter ausgeleuchtet und thematisiert. 
Darin bringt unser Vorstandsmitglied Adam Arend unsere Einschätzung zum Ausdruck: Es handelt es sich um ein strukturelles Problem. Haft ist für die Staats­anwaltschaften ein sehr potentes Mittel, um beschuldigte Personen zur Kooperation und zu – mitunter falschen – Geständnissen zu bewegen. Das ist rechts­staatlich problematisch und dient der Wahrheits­findung nicht.
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