Vernehmlassungen

Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes sollen die Grundlagen für weitergehende Teilhabe des Kantons Zürich an korps- und kantonsübergreifenden Informationssystemen und einen vereinfachten Datenaustausch mit kommunalen, kantonalen, nationalen und internationalen Behörden geschaffen werden. 

In unserer Vernehmlassungsantwort weisen wir auf die Gefahren der Nutzung solcher Informationssysteme, insbesondere im Umgang mit besonderen Personendaten, hin. Das Erfassen, die Bearbeitung und die Weitergabe besonderer Personendaten stellen einen Eingriff in das in Art. 13 Abs. 1 BV sowie Art. 8 Ziff. 1 EMRK verankerte Recht auf Privatsphäre dar. Wir fordern, dass die Verhältnismässigkeit des jeweiligen Eingriffs gewahrt wird und konkrete gesetzliche Schranken und Kontrollmechanismen bestehen, um den Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten zu gewährleisten.

Wir äussern uns kritisch zum geplanten Ausbau des automatisierten Informationsaustausches und dem Abrufverfahren, durch welche Polizist:innen nahezu uneingeschränkt Zugriff auf schweizweite und internationale Datenbanken erhalten und weisen auf die Problematik aus grundrechtlicher und datenschutzrechtlicher Perspektive hin. 

Wir kritisieren weiter, dass für die Voraussetzungen für die polizeilichen Observationsmassnahmen zu niedrig sind und im Vorentwurf dafür eine ungenügend klare formell-gesetzliche Grundlage besteht. 

Hier findet ihr unsere genaueren Ausführungen dazu in unserer Vernehmlassungsantwort:
DJZ_Vernehmlassungsantwort_PolG_.pdf

 


Die DJZ hatte ihre Haltung zum revidierten Kantonalen Bürgerrechtsgesetz bereits in der Vernehmlassung dazu im Jahr 2019 geäussert. Darauf wiesen wir hin und fokussierten uns in der Stellungnahme entsprechend nicht mehr auf die Grundsatzfragen. Entsprechend kritisierten wir in der Stellungnahme primär § 31 und vertraten die Ansicht, dass die Höhe der Gebühr bei Abweisung oder Rückzug weiterhin ausdrücklich in der KBüV geregelt sein sollte, damit für Gesuchstellende die Kosten des Einbürgerungsverfahrens vorhersehbar bleiben. 

KBüV_Vernehmlassungsantwort_DJZ.pdf


Die DJZ reichten im Oktober 2022 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf der Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) ein. 

Wir begrüssten die grundlegende Richtung des revidierten Gesetzes, insbesondere die Hervor- hebung und Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips. Wir betonten die Haltung, dass grundsätzlich alle Daten, mit Ausnahme von Personendaten, öffentlich zugänglich sein sollten. Weiter for- derten wir die Streichung von § 15 Abs. 2, welcher das Erfordernis eines schutzwürdigen Inte- resses fordert, wenn die Bearbeitung eines Gesuches einen «unverhältnismässigen Aufwand» verursacht, da dieser den Informationszugang der Bürger*innen und die damit angestrebte Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips schwächt.

Wir forderten in der Stellungnahme die Streichung von § 22 Abs. 2, gemäss welchem die Bear- beitung von besonderen Personendaten auch ohne formell-gesetzliche Grundlage möglich ist, wenn «dies zur Erfüllung einer in einem Gesetz hinreichend bestimmten Aufgabe notwendig und die Datenbearbeitung in einer Verordnung geregelt ist». Weiter forderten wir, dass für die Bearbeitung besonderer Personendaten in jedem Fall eine formell-gesetzliche Grundlage er- forderlich ist – insbesondere für die Bearbeitung von mit Videoaufnahmen erfassten, beson- ders sensiblen Daten. Zudem forderten wir die Aufnahme eines Verbots der biometrischen Überwachung in der Totalrevision des IDG.


Hier könnt ihr die gesamte Vernehmlassungsantwort der DJZ einsehen: 

Vernehmlassungsantwort_IDG_22_DJZ.pdf


Die DJZ begrüssen in der Stellungnahme vom 14. März 2020 eine einheitliche Fristenregelung mit einem Fristenstillstand für alle Verfahren, da somit die Gefahr, dass anwaltlich nicht vertretene Personen bspw. während der Ferien eine Frist verpassen, deutlich kleiner ist. Kritisiert wird namentlich der Ausschluss des Fristenstillstands für Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung und andere vorsorgliche Massnahmen sowie für Verfahren mit besonderer Dringlichkeit. Zudem plädieren die DJZ dafür, den Ausnahmekatalog ganz wegzulassen oder nur auf das absolut Notwendige zu beschränken – und damit wohl nur auf Stimmrechtssachen.

Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Fristenstillstand auch im Rekursverfahren»


Die DJZ beteiligten sich mit Eingabe vom 30. September 2019 an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Angesichts der bereits äusserst restriktiven bundesrechtlichen Vorschriften im BüG und namentlich in der BüV sprachen sich die DJZ gegen jede Verschärfung auf kantonaler oder kommunaler Ebene aus.

Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes