Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Oktober 2014 abgeschlossen. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich haben gemeinsam mit den Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz eine Stellungnahme eingereicht. Die Stellungnahme wurde von Daniel Wipf geschrieben.

Die DJZ/DJS lehnen die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) entschieden ab. Nach Meinung der DJZ/DJS besteht weder ein diesbezüglicher Regelungsbedarf, noch erweist sich die vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes als zweckdienlich und vollzugstauglich. Mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes würde ohne sachliche Gründe ein Paradigmenwechsel im Krankenversicherungsgesetz eingeläutet. So statuiert die Vorlage bezüglich eines spezifischen Verhaltens – „sogenanntes Komatrinken" – den Wechsel zum Verursacherprinzip. Zudem erweist sich der Vorentwurf aus rechtssetzungstechnischer Sicht als mangelhaft, was nicht zuletzt auf eine unzureichende Problemanalyse zurückzuführen ist.

 

Stellungnahme: Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (PDF)