Die Vernehmlassung des Bundes betreffend das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier ist seit Mitte Dezember 2011 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen wurde verfasst von Rechtsanwalt Mathias Horschik und Rechtsanwalt Viktor Györffy.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sehen in der Einführung des elektronischen Patientendossiers eine Gefährdung von besonders schützenswerten Personendaten. Weiter erachten sie den Gebrauch der neu eingeführten Sozialversicherungsnummer, welche ursprünglich nur und allein für den Sozialversicherungsbereich vorgesehen war, neu aber auch im Zusammenhang mit dem Elektronischen Patientendossier auftaucht (Art. 5 Abs. 3 E-EPDG), als sehr heikel. Einerseits besteht die - wie der vorliegende Fall beweist, offensichtlich reale - Gefahr von weiteren Daten-Verknüpfungen, andererseits bleibt das Problem mit jenen Patienten bestehen, die keine Sozialversicherungsnummer haben und somit gar nicht identifizierbar wären.
Es wird zwar postuliert, dass das elektronische Patientendossier freiwillig und die informationelle Selbstbestimmung des Patienten ein Anliegen ist. Die Gefahr ist jedoch gross, dass dieser Ansatz zur reinen Fiktion wird. Es ist vielmehr vorhersehbar, dass sich das elektronische Patientendossier als Standard etablieren wird, gegen den der einzelne Patient in dem ohnehin schon äusserst komplexen Gesundheitswesen kaum in der Lage sein wird, sich durchzusetzen. In dieser Hinsicht darf der Druck von Krankenkassen, Spitälern sowie anderen Interessensvertretern und Leistungserbringern nicht unterschätzt werden, welche beispielsweise zukünftig ihre Leistungen gegenüber Patienten, die das elektronische Patientendossier ablehnen, verweigern könnten.

pdf Bundesgesetz_über_das_elektronische_Patientendossier als pdf 68 Kb