Die Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen ist seit September 2012 abgeschlossen und wurde verfasst von Rechtsanwältin  Ingrid Indermaur.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich begrüssen die Stossrichtung der Volage, nämlich die Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes und die Verantwortlichkeit beider Eltern dafür. Allerdings wird auf die Mankoverteilung verzichtet, mit einer aus unserer Sicht nicht überzeugender Argumentation, worauf in der Stellungnahme eingegangen wird.  Weiter fordern wir, dass die Neuregelung der elterlichen Sorge und der Kindesunterhalt gesamthaft angegangen werden und sprechen uns dezidiert gegen ein Staffelung der Vorlagen aus.

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