Von den über 6500 Beschwerden, welche seit 1974 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz eingereicht wurden, wurden etwas mehr als 100 gutgeheissen. Das entspricht 1.6% der eingereichten Beschwerden oder 2.3 Verurteilungen pro Jahr. Es erstaunt deshalb, wie vehement der EGMR von gewissen Gruppierungen in der Schweiz bekämpft wird. Als vorläufiger Höhepunkt stimmen wir Ende 2018 oder Ende 2019 über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ab.

In seinem Referat äussert sich Jörg Paul Müller, emeritierter Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Bern, zu den grundsätzlichen Problemfeldern der Selbstbestimmungsinitiative und ihren Auswirkungen auf die Menschenrechte. Bei einer Annahme der Initiative dürfte die Kündigung der EMRK und wichtiger Konventionen wie des Genfer Flüchtlingsabkommens kaum zu vermeiden sein.

Das Referat folgt im Anschluss an den statutarischen Teil der Mitgliederversammlung. Es ist öffentlich und beginnt um 19:15. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eintritt frei / Kollekte.

Wann: Dienstag, 27. März 2018, 19:15

Ort: Universität Bern, Hauptgebäude, Raum 115