Am 1. Januar 2018 tritt das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Obwohl die Schweiz bereits heute eine der tiefsten Einbürgerungsquoten Europas hat, erhöht das Gesetz die Hürden für die Einbürgerung weiter. Als ob das nicht genug wäre, möchte der Kanton Bern die eidgenössischen Integrationskriterien noch weiter verschärfen. Dabei übersieht er, dass die eidgenössischen Integrationskriterien vom Bund bereits abschliessend geregelt sind.

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