Die djb haben heute ihre Stellungnahme zur Revision des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter eingereicht. Sie fordern, dass eine polizeiliche Vorführung erst angeordnet werden kann, wenn die mutmasslich (!) gewaltausübende Person zwei Vorladungen nicht Folge geleistet hat.

Die Stellungnahme finden Sie hier.