Seit Mitte 2014 sind die neuen Bestimmungen zur elterlichen Sorge in Kraft, seit Anfang 2017 diejenigen zum Kindesunterhalt. In der Praxis werfen diese Revisionen zahlreiche Fragen prozessualer Natur auf:

Kann der Elternteil, welcher das Kind betreut, den Kindesunterhaltsprozess führen, obwohl er ein Eigeninteresse am Betreuungsunterhalt hat? In welchen Fällen nehmen die Gerichte einen Interessenkonflikt im Sinne von Art. 299 ZPO in Verbindung mit Art. 306 ZGB an und ordnen eine Vertretung des Kindes an?

Unsere Mittagsveranstaltung bietet die Gelegenheit, diese und ähnliche Fragen mit Stefanie Pfänder Baumann und Esther Wyss Iff, beide Gerichtspräsidentinnen beim Regionalgericht Oberland, zu diskutieren. Da es noch keine abschliessenden Antworten auf diese Fragen gibt, soll der Erfahrungsaustausch im Zentrum stehen.

Donnerstag, 15. Februar 2018, 12:15 - 13:00 Uhr, danach weiterer Austausch bei Mittagslunch

Quartierzentrum Villa Stucki, Seftigenstrasse 11, Bern

Für die Veranstaltung selbst ist keine Anmeldung erforderlich. Für den Austausch nach der Veranstaltung werden Getränke und Sandwichs für diejenigen Mitglieder, die sich bis am 13. Februar auf Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. anmelden, organisiert.

Der Raum ist rollstuhlgängig.