Der Gerichtsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Entwurf zum neuen Gebührenreglement in die Vernehmlassung gegeben. Durch das neue Reglement werden die Gebühren vereinheitlicht, was mehr Transparenz, Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit schafft.
Dennoch stehen die Demokratischen Jursitinnen und Juristen Basel (DJS Basel) dem neuen Gebührenreglement auch kritisch gegenüber, denn ein ausgebauter Rechtsstaat und ein möglichst niedrigschwelliger Rechtsschutz stellen ein Kernanliegen der DJS Basel dar.
Durch das neue Gebührenreglement besteht die Gefahr, dass eine „Dreiklassengesellschaft bei der Justitz“ entsteht. Zum einen gibt es die wohlhabenden Parteien, welche das volle Kostenrisiko auf sich nehmen können, zum andern jene, denen aufgrund ihrer Mittellosigkeit die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird. Dazwischen jedoch bleibt eine breite Gruppe, bestehend aus dem Mittelstand und den KMUs. Diese sind besonders stark von den Prozesskosten betroffen und müssten häufig aufgrund der finanziellen Risiken von einer Prozessführung absehen oder auf eine Rechtsschutzversicherung, welche wiederum Fälle nach ihrer AVB ausschliesst, zurückgreifen. Wobei nicht verkannt werden darf, dass auch Rechtssuchenden, denen eine unenetgeltiche Rechtspflege gewährt wird, dem Kanton ersatzpflichtig bleiben und mit einer allfälligen Rückzahlung rechnen müssen.
Aufgrund dieser Auswirkungen stehen die DJS Basel dem vorliegenden Gebührenreglement kritisch gegenüber, denn der Zugang zum Gericht darf nicht durch prohibitiv wirtkende Gebühren verwehrt oder eingeschränkt werden, was langfristig zu einem Vertrauensverlust in die staatlichen Gerichte führt.

Vernehmlassungsantwort_DJS_Gebuhren.pdf