Pascale Steck, Geschäftsführerin des Basler Appells gegen Gentechnologie, äusserte sich kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Regelung der Forschung an urteilsunfähigen Menschen. Diese Art der Forschung ist nach dem zur Debatte stehenden Verfassungsartikel unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Forschung ohne direkten Nutzen für die betroffenen urteilsunfähigen Menschen hält sie für ethisch nicht vertretbar, da die Zustimmung zur Versuchsteilnahme durch eine Drittperson nicht genüge und auch keine Pflicht zur Teilnahme an Forschungsversuchen aus Gründen der Solidarität bestehe. Sie votierte für ein Verbot der rein drittnützigen Forschung an urteilsunfähigen Menschen. Hermann Amstad, Generalsekretär der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, befürwortete die vorgeschlagene Regelung der Forschung in der Bundesverfassung. Sie bilde die Grundlage für die schweizweite Vereinheitlichung der Regelung der Forschung am Menschen. Sie nenne die ethischen Grundsätze, welche in der Forschung beachtet werden müssten und sie verhindere die Diskriminierung bestimmter Personengruppen. So fänden etwa auch alte Menschen oder Kinder Zugang zur Forschung. Überdies anerkenne der neue Verfassungsartikel die Bedeutung und den Beitrag der Forschung am Menschen für die Gesellschaft.
Die weitere Diskussion – auch mit dem Publikum – konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Frage der Zulässigkeit der Forschung an urteilsunfähigen Menschen. Die Voten waren sehr kritisch. Umstritten war insbesondere auch die Frage nach der Bestimmung der zulässigen Risiken und Belastungen, welchen urteilsunfähige Menschen im Rahmen von Forschungsuntersuchungen ausgesetzt werden dürfen. Allerdings wurde auch auf die Notwendigkeit gerade dieser Art von Forschung hingewiesen, ansonsten urteilsunfähige Menschen vom Forstschritt der Forschung ausgeschlossen bleiben würden, was unter Umständen eine Diskriminierung darstellen könnte. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder auf die Menschenwürde Bezug genommen und deren Unantastbarkeit betont.
Insgesamt wurde eine kritische Haltung gegenüber dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel deutlich, vor allem wegen der Zulässigkeit der Forschung auch an urteilsunfähigen Menschen.
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