Folgende Aktivitäten prägten
das Berichtsjahr:
Jahresversammlung vom 8. Mai 2012 im Restaurant Chanthaburi
Am
8. Mai fand im Restaurant Chanthaburi die Jahresversammlung der DJS Basel
statt.
Im
statutarischen Teil wurde insbesondere über das Budget 2012 eine intensive
Diskussion geführt. Die Ausgaben übersteigen seit einigen Jahren die Einnahmen.
Um spätestens das Budget 2013 wieder auszugleichen, wurde über Sparpotential
und neue Einnahmequellen diskutiert. Eine Sparmöglichkeit wäre die Streichung
der Beiträge an das Pikett Strafverteidigung und die Anlaufstelle Sans-Papiers.
Dies ist aber nicht unumstritten. Um sich einer Lösung anzunähern, erhielt der
Vorstand von der Versammlung einen Globalauftrag, die Ressourcen auf das Jahr
2013 nachhaltig zu sichern und frühzeitig mit Partnern Kontakt aufnehmen. Die Beiträge werden dieses Jahr noch einmal an die beiden Organisationen
ausbezahlt.
Der thematische Teil des Abends stand unter dem Motto „Auswertung der Strategie-entwicklung durch den Vorstand – erste Projektkonzepte“
Einleitend führte Barbara
Csontos aus, von welchen Informationen der Vorstand zu den folgenden
Ergebnissen gelangte. Zentral waren die ausserordentliche Mitgliederversammlung
im Februar und eine kreative Vorstandsretraite im März. Fünf Schwerpunktthemen
hat der Vorstand ausgearbeitet.
a) UNI-Reihe: Ziel ist es
neue Mitglieder zu werben und die DJS unter den Angesprochenen bekannt zu
machen.
b) Mitgliederliste: Auf
Wunsch vieler Mitglieder wird die Adressliste den Mitgliedern, nach einer gründlichen
Bereinigung zugänglich gemacht.
c) Kommunikationskonzept:
Gusti von Wartburg hat sich bereit erklärt, ein Konzept zu entwerfen und die
Federführung zu übernehmen, die Anliegen der DJS wieder an die Öffentlichkeit
zu bringen.
d) Info-Veranstaltung zum
Hooligankonkordat: Sobald das Konkordat im Basler Parlament besprochen wird,
wird die DJS eine Podiumsdiskussion, gerichtet an ein breites Publikum,
organisieren.
e) AG Menschenrechte: Der Fokus der AG ist auf der
Grundrechtssituation/-diskussion in der Schweiz gerichtet. Das Ziel ist für die
versteckte Problematik (z.B. in populistischen Kampagnen) zu sensibilisieren,
zu beobachten und allenfalls zu intervenieren.
f) Aufbau Mentoringprogramm:
Für den Aufbau eines Mentoringprogramms
wird noch nach Unterstützung gesucht.
Das Fazit des Abends war,
dass es dem Vorstand gelungen ist, viele DJS-Mitglieder für die Projekte zu
gewinnen und ein spannendes Jahresprogramm zusammen zu stellen.
Für den Bericht Barbara
Csontos
Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Transgender
und das Schweizer Recht" vom 11. Oktober 2012
Am 11. Oktober 2012 fand im Bildungszentrum
21 die öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Transgender und das Schweizer Recht" statt. Ins Thema
eingeführt hat Udo Rauschfleisch, emeritierter Professor für Klinische
Psychologie, Psychotherapeut FSP/PPB und Psychoanalytiker DPG/DGPT. Udo Rauschfleisch
erläuterte in einem ersten Schritt, welche Bedeutung die Begrifflichkeiten im
Transgenderbereich haben.
Der Transmann und die Transfrau müssen klar
von Begriffen wie z. B. Transsexuelle und Dragqueens abgegrenzt werden, damit
überhaupt verstanden werden kann, was ein Transmensch ist. Nach der Klärung der
Begrifflichkeiten zeigte er auf, wie komplex die Thematik für die Transmenschen
und ihr Umfeld ist. Alleine der Zeitpunkt der Wahrnehmung des eigenen
Transseins kann bei Transmenschen vom Kindergartenalter bis ins hohe Erwachsenenalter
gehen. Das hat für jede Altersstufe eine ganz eigene Dimension. Neben der eigenen
Erkenntnis ist es auch eine grosse Herausforderung für das soziale
Umfeld. Wie gehen die Eltern damit um? Wie Ehepartner, Familie und Arbeitgeber?
Udo Rauschfleisch wies darauf hin, dass in dieser Lebensphase das Umfeld und
die Begleitung des Transmenschen sehr wichtig seien.
Die Wahrnehmung, dass das innere Bild, die
Identität und der Körper nicht übereinstimmen, kann Irritationen, Betroffenheit
und Ängste auslösen. Es kann aber auch als Chance angesehen werden, die
gesellschaftlich starren Bilder von Mann und Frau zu überdenken, und es kann zu
einer neuen Perspektive der Geschlechter kommen. Die Bemühungen von Fachleuten,
die an der Behandlung von Transmenschen beteiligt sind, führen letztlich zu
einer Zementierung der dichotomen Auffassung der Geschlechter (es nur gibt
Frauen oder Männer), wodurch die für unsere Gesellschaft charakteristische
Zweiteilung der Geschlechter unangetastet bleibt. Hier stellt sich aus
gendertheoretischer Perspektive die Frage, ob diese dichotome Aufteilung der
Geschlechter wirklich die Lösung ist, oder ob nicht gerade die Transmenschen
diese starre Aufteilung aufbrechen könnten?
Im Anschluss erläuterte Alecs Recher, Jurist,
dipl. Heilpädagoge, Gründer des Transgender Netzwerkes Schweiz (TGNS) und
Vorstandsmitglied TGEU, den juristischen Rahmen, in dem sich die Transmenschen
bewegen. Im Schweizer Recht gibt es kein Transgendergesetz. Die
Gesetzgeber_innen und deren Anwender_innen stehen somit vor der Herausforderung,
das geltende Recht an die Transgender speziefischen Anliegen anzuwenden. Es stellen
sich juristische Fragen, ob frauenspeziefische Fluchtgründe im Asylbereich auch
auf Transfrauen anwendbar sind, ob eine Transfrau auch vergewaltigt werden kann
oder ob die Ehe nach der Geschlechterumwandlung bestehen bleibt? Erste
explizite Nennungen wie in Art. 3 des Zürcher Personalrechts finden ihren Weg
in die Gesetzbücher. Krankenkassen müssen heute die Kosten für die
Geschlechterumwandlung als Pflichtleistung übernehmen. Fortschritte werden auch
bei der Änderung des Namens und des amtlichen Geschlechts gemacht. Es
gibt erste Urteile, die für die Änderung des Geschlechts keine zwingende Fertilität
mehr fordert. Es kann also sein, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare legal
Kinder haben können.Ist es somit nicht langsam an der Zeit, von einigen
zementierten Vorstellungen Abschied zu nehmen? Durch den Abend führte Tarek
Naguib, Jurist und Experte in Menschenrechtsfragen.
Für den Bericht: Barbara Csontos
Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „20 Jahre EWR-Nein“ vom 6. November 2012
Zwanzig
Jahre Schweiz ohne EWR – unter diesem Titel diskutierten am 6. November 2012
alt Staatssekretär Franz Blankart, alt Ständerat René Rhinow, Nationalrat und
Europarat-Abgeordneter Andreas Gross sowie der Historiker Georg Kreis unter der
Leitung von Philipp Loser von der „TagesWoche“, wie es mit der Beziehung
Schweiz-EU weitergehen soll. Eingeladen hatten die Demokratischen JuristInnen
(DJS) Sektion beider Basel, die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS)
Sektion beider Basel sowie das Europainstitut Basel, wo dieser gut besuchte und
spannende Gedenkanlass auch stattfand.
Rückblick
Nach
dem wohl emotionalsten Abstimmungskampf, den die Schweiz je erlebt hatte,
sagten Volk und Stände am 6. Dezember 1992 nein zum EWR (Europäischer
Wirtschaftsraum). Zum Volksmehr fehlten nur etwa 23‘000 Stimmen, zum doppelten
Ja des Ständemehrs hingegen rund 700‘000 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug
rekordverdächtige 78,7%. Der 6. Dezember 1992 läutete den Aufstieg der SVP zur
wählerstärksten Partei ein. Die Themenführerschaft in der Europapolitik hatten
die isolationistischen Rechten unter der Ägide der SVP nie mehr aus der Hand
gegeben, doch die EU-Skepsis wuchs seither auch unter den Linken (neoliberale
Wirtschafts- und Austeritätspolitik) und in der lateinischen Schweiz (Abbau des
Service public). Eine weitere Annäherung drängt sich für die Schweiz zurzeit demnach
nicht auf, doch nun macht die EU Druck: Sie fordert die Lösung der sogenannten
„institutionellen Frage“, also die Ablösung des schönfärberischen „autonomen“
durch den „automatischen Nachvollzug“ bei der Übernahme des EU- respektive
EWR-Rechts. In Streitfällen soll eine supranationale Gerichtsinstanz
(EFTA-Gerichtshof als verlängerter Arm des Europäischen Gerichtshofes)
entscheiden, wie das gemeinsame Recht auszulegen und anzuwenden sei – beim WTO-
oder EMRK-Recht ist diese Praxis übrigens längst gang und gäbe. Dass sich ein
Land selbst überwacht, kommt für die EU – insbesondere mit Blick auf ihre
Mitglieder, die sich der EU-Rechtsprechung zu unterziehen haben – nicht länger
in Frage. Wer den Marktzutritt will, der hat sich auch den gemeinsamen
Marktregeln zu beugen, so der Standpunkt der EU, die um die Homogenität ihrer
Rechtsordnung besorgt sein muss. Der „bilaterale Weg“, von der Schweiz oft
euphemistisch als „Königsweg“ bezeichnet, doch von der EU mehr als
Übergangslösung gedacht, erweist sich als Sackgasse. Auf der anderen Seite ist
ein EU-Beitritt derzeit nicht mehrheitsfähig. Gibt es einen Weg aus dieser
verfahrenen Situation?
Ausblick
Blankart
sieht in einem EWR-Beitritt die einzige valable Lösung. Der Beitritt brächte –
mit Ausnahme des Agrarsektors – eine umfassende Integration in den Binnenmarkt.
Ausgeweitet würde auch das Mitspracherecht bei der Entscheidvorbereitung. Doch dieses „Recht“ vermag
den Demokratieverlust nicht aufzuwiegen, der bei einer automatischen Übernahme
des EU-Acquis entstünde, so Gross und Rhinow übereinstimmend. Beide sprechen
sich damit gegen eine wirtschaftliche Partizipation ohne politische Integration
aus. Schon der „autonome Nachvollzug“ sei einer Demokratie unwürdig. Die
Schweiz hat in einem ähnlichen Umfang EU-Recht übernommen wie das EU-Mitglied
Österreich, ohne aber an den Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen zu sein.
Unser Land ist längst „Passivmitglied“ der EU, ein EU-Mitglied ohne Stimmrecht
(offenbar gibt dieser Demokratie- und Souveränitätsverlust den rechten
Isolationisten nicht zu denken). Kein Staat der Welt sei heute mehr souverän,
sagt Rhinow, und: „Wo ich nicht mehr autonom entscheiden kann, muss ich alles
daran setzen, mitzubestimmen!“ Beim EWR ist dies gerade nicht möglich: Der EWR
sei eine „Nicht-Vision“, es fehle die staatspolitische Dimension.
Demokratie
lässt sich heute nur transnational bewahren, meint Andreas Gross. Doch wie
lässt sich der „Verdrängungsprozess“ (Rhinow) aufbrechen, in welchem sich das
Land befindet? Eine rationale Debatte über Europa- und Aussenpolitik sei heute
kaum mehr möglich, wundert sich René Rhinow, der der Schweiz einen
besorgniserregenden Realitätsverlust attestiert. Wie bringt man die „unangemessenen
Einzigartigkeitsvorstellungen“ (Kreis) wieder aus den Köpfen? Dass wir
vorgeblich alles besser können, sei auch durch drei Kriege untermauert worden,
meint Andreas Gross. Der Souveränitätsbegriff sei zu einem Kampfbegriff
verkommen, beklagen die Podiumsteilnehmer unisono, zum Marketinginstrument
einer populistischen Bewegung. Der Verhinderungswille konnte auf ein altes
ideologisches Reservoir zurückgreifen, an welchem auch progressive Kräfte
mitbauten, so Georg Kreis.
Krise der Demokratie
Die
Elite habe den Leuten 40 Jahre lang das Falsche gesagt, und eine Mentalität
könne man nicht von heute auf morgen ändern, meint Andreas Gross, der an ein
Diktum des Aussenpolitikers Ernst Mühlemann erinnert: Politik sei zu 50%
Pädagogik. Man müsse wieder damit beginnen, Politik den Leuten zu erklären.
Fortschritt sei ein kollektiver Lernprozess, an dem man arbeiten müsse. Zur
Sprache kam damit an diesem Abend weitaus mehr als die Frage der Beziehung
Schweiz-EU. Zur Sprache kam ein Dilemma, in welchem alle westlichen
(Stimmungs-)Demokratien stecken, und welches gerade die weitere Integration der
EU selbst betrifft: Wie vermittelt man den Menschen, dass Solidarität im
wohlverstandenen Eigeninteresse ist, und dass man in gute Lösungen auch etwas
investieren muss? Wie kann man von Politikern erwarten, dass sie
Aufklärungsarbeit leisten, dass sie klaren Wein einschenken, wenn sie das Wählerstimmen
kostet?
Für den
Bericht Matthias Bertschinger
Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Die Möglichkeiten der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW für die Schweizer Rechtspraxis ausschöpfen! Präsentation des Online-Leitfadens“ vom 29. Januar 2013
Die Schweiz hat die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW 1997 ratifiziert
(SR 0.108). Damit hat sie sich verpflichtet, Diskriminierungen aufgrund des
Geschlechts zu beseitigen und eine aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben.
In ihrem Einführungsreferat stellte Dr. Erika Schläppi – Rechtsanwältin und
unabhängige Beraterin im Bereich Menschenrechte, Staatsaufbau und Zugang zu
Justiz in Entwicklungs- und Transitionsländern, aber auch in der Schweiz – die
Grundpfeiler des UNO-Frauenrechtsübereinkommens CEDAW und die Pflichten und
Instrumente der Vertragsstaaten dar. Darin ist auch das Instrument der
„zeitweiligen Sondermassnahmen“ verankert, das den Vertragsstaaten zur
beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichberechtigung von Frau und Mann
zur Verfügung steht (z.B. Quotenregelungen etc.) und nicht unter das Diskriminierungsverbot fällt.
Das Zusatzprotokoll – für die Schweiz seit 2008 in Kraft – sieht ein
Mitteilungsverfahren („Individualbeschwerdeverfahren“) vor. Dieses gibt Mädchen
und Frauen die Möglichkeit, sich beim CEDAW-Ausschuss zu beschweren, wenn sie
sich in ihren Rechten aus dem Übereinkommen verletzt fühlen. Die Schweizer
Rechtspraxis nutzt die Möglichkeiten dieses internationalen Instruments erst
ansatzweise (vgl. BGE 137 I 305 betr. Kommission für Chancengleichheit von Frau
und Mann des Kantons Zug). Die Zurückhaltung des Bundesgerichts – es hat bis
jetzt aus dem Übereinkommen keine direkt anwendbaren Rechte abgeleitet – wird
vom Ausschuss CEDAW und in der Literatur kritisiert.
Um die Nutzung von CEDAW vor Schweizer Gerichten zu erleichtern, hat die
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF einen Online-Leitfaden
erarbeitet. Erika Schläppi präsentierte dessen Anwendung und zeigte anhand
konkreter Modellbeispiele aus diversen Rechtsgebieten auf, wie die rechtliche
Argumentation mit dem Übereinkommen aussehen kann. Vgl. www.frauenkommission.ch > Dokumentation > „CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis - Das Übereinkommen CEDAW und sein
internationales Mitteilungsverfahren – Nützliches und Wissenswertes für die
Anwaltspraxis“ (verfügbar auf Deutsch und Französisch).
In der anschliessenden Diskussion mit dem Publikum wurden die
Voraussetzungen für eine vermehrte Bezugnahme von AnwältInnen auf CEDAW erörtert.
Damit konkrete Unterlassungs- oder Leistungsansprüche gegenüber Schweizer
Gerichten und Verwaltungsbehörden im Einzelfall direkt auf das Übereinkommen
gestützt werden können, bedarf es einerseits sorgfältiger Begründung. Es ist
jedoch wichtig, sich in schweizerischen Verfahren ergänzend zu schweizerischen
Normen (z.B. Art. 8 BV oder Gleichstellungsgesetz) auch direkt auf
CEDAW-Bestimmungen zu stützen. So bleibt der Weg offen für ein individuelles
Mitteilungsverfahren vor dem CEDAW-Ausschuss. Und andererseits braucht es – wie
meist, wenn es um das Voranbringen der Geschlechter-Gleichstellung geht –
PionierInnen-Geist und einen langen Atem. Das Online-Tool der EKF ist ein
wichtiges Instrument, das eine mit dem anderen zu verbinden.
Für den Bericht Bettina Bannwart
Stellungnahme zur Teilrevision des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und
des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7) vom 7. November 2012
Dass auf die Mankoteilung,
ein zentrales Anliegen der DJS, nicht angegangen wurde, war einer der
Hauptkritikpunkte der DJS. Die DJS forderte ausdrücklich eine diskriminierungsfreie
Lösung, die dem verfassungsmässigen Recht auf Gleichstellung zwischen Mann und
Frau Rechnung trägt. Neben der Mankoteilung forderte die DJS auch die
Einführung eines angemessenen und existenzsichernden Kinderunterhalts in der
Höhe der einfachen maximalen Waisenrente. Ausserdem wies sie darauf hin, dass
im Vorentwurf die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zum
Abschluss der Erstausbildung nicht angesprochen wurde. Der Vorschlag der DJS
war es, den Kinderunterhaltsanspruch, unter Berücksichtigung der
Leitungsfähigkeit des Kindes, gesetzlich festzusetzen und zwar über das
Mündigkeitsalter hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung.
Die Vernehmlassung wurde von
der DJS Schweiz eingereicht.
Stellungnahme zur
Parlamentarische Initiative Leutenegger-Oberholzer. Opferhilfegesetz. Schaffung
wichtiger Informationsrechte des Opfers; Vernehmlassung zum Vorentwurf der
Kommission
Die
Standpunkte betreffend Informationsrechte des Opfers gehen innerhalb der DJS
teilweise auseinander, da die Persönlichkeitsrechte der Opfer und Täter bei
einem allfälligen Informationsaustausch in einem Spannungsverhältnis stehen können.
Gestützt auf einen Entwurf der DJS Basel begrüssen
die DJS
Schweiz in ihrer Stellungnahme die Verbesserung der Informationsrechte der
Opfer von Straftaten. Das Opfer
soll zwar jederzeit die Möglichkeit haben, aktuelle Informationen über den
Vollzug zu erhalten, jedoch nur auf begründetes
Gesuch hin. Der Informationswunsch des Opfers bzw. der Verzicht auf Information
soll im Urteilsdispositiv festgehalten werden.
Offenes Vorstandsschwimmen vom 20. August 2012
Nach einem erfrischenden „Schwumm“ im Rhein bei warmen
Temperaturen haben sich ein aufgestelltes Grüppchen Mitglieder bei einen
ausgezeichneten Essen und gutem Wein über Denkwürdiges und Unterhaltsames
ausgetauscht. Es wurde erzählt, dargelegt, erklärt und viel gelacht.
Pikett Strafverteidigung
Auch im Berichtsjahr haben die DJS Basel das Pikett
Strafverteidigung mit einem namhaften Beitrag finanziell unterstützt. Unsere
Mitglieder erbringen einen Grossteil der Vereins- und Pikett-Arbeit: Niggi Tamm
betreut die Geschäftsstelle, Catherine Fürst arbeitet im Vorstand mit und Alain
Joset ist Präsident.
Anlaufstelle für Sans-Papiers
Die DJS Basel unterstützen weiterhin als Trägerorganisation
die Anlaufstelle für Sans-Papiers. Im Vorstand des Trägervereins vertritt
Michelle Cottier die DJS.
Der Vorstand
-
setzte sich im Berichtsjahr zusammen aus Bettina Bannwart, Philipp Schaub, Christian von Wartburg und barbara
Csontos (Geschäftsleitung).
-
wird von Alain Joset
in der DJS Schweiz vertreten.
-
traf sich zu 5 Sitzungen und einer Strategie-Retraite.
Die Geschäftsleitung
-
verfasste 2 Infos und zahlreiche Info-E-Mails an die
Mitglieder.
-
organisierte öffentliche und interne Veranstaltungen,
koordinierte die Arbeitsgruppensitzungen, Vorstandssitzungen, Vernehmlassungen
und sonstigen rechtspolitischen Aktivitäten der Regionalgruppe.
-
erteilte Auskünfte, verschickte Unterlagen und vermittelte
Kontakte.
-
warb Mitglieder, führte die Mitgliederliste und koordinierte
diese mit dem DJS CH-Sekretariat.
-
führte die Kasse.
-
erarbeitete zusammen mit der Steuerungsgruppe den
Strategieplan.
Die Geschäftsführerin war während den Monaten Dezember 2012
bis März 2013 krankheitshalber abwesend. Der Vorstand hat sie während dieser
Zeit vertreten. Herzlichen Dank an Philipp Schaub und Bettina Bannwart.
Nationaler Verband DJS CH
Ein Blick auf die Homepage
der DJS Schweiz www.djs-jds.ch zeigt, dass die DJS Schweiz auch dieses Jahr
aktiv war. Der Vorstand traf sich zu mehreren Sitzungen und die Geschäftsführerin
Melanie Aebli leitete mit viel Elan die Geschäftsstelle. Hier ein kleiner Einblick
in die Aktivitäten des letzten Jahres:
Prozessbeobachtungen
in der Türkei
Die DJS berichteten im
November 2011 über die Prozesse gegen 41 AnwältInnen, die im Zuge einer
polizeilichen Operation im November 2011 verhaftet wurden. Gemeinsam mit
weiteren Mitgliedern der ELDH, nahmen die DJS im 2012 an mehreren Prozessbeobachtung
teil. Die letzte Teilnahme war am 7. März 2013 anlässlich einer Factfinding
Mission.
Unterstützung
des Referendums gegen die Verschärfungen im Asylgesetz
Die DJS unterstützen das Referendum gegen die am 28. September 2012 verabschiedeten dringlichen Änderungen im Asylgesetz, da neben den sehr empfindlichen Eingriffen in das Recht auf Asyl auch Willkür gefördert wird, gegen die Gewaltenteilung verstossen wird, Rechtsungleichheiten verstärkt und staatsrechtliche Grundsätze umgangen werden. Das Botschaftsverfahren ist abgeschafft, Wehrdienstverweigerer erhalten kein Asyl mehr, die sogenannt renitenten Asylsuchenden sollen in Lager gesteckt werden und dem Bundesrat wird eine Carte Blanche für Testphasen im Asylverfahren für die nächsten drei Jahre erteilt.
Vernehmlassungen
zu den Themen:
Erweiterte Kognition bei Beschwerden in Strafsachen
Abschaffung Cabaret TänzerInnen Statut
Umsetzung Ausschaffungsinitiative
Berufslehre für Sans- Papiers
Strafregister-Informationssystem VOSTRA
OHG: Schaffung wichtiger Informationsrechte
Delegiertenversammlung der DJS Schweiz in Bern vom
2. Juni 2012 unter dem Motto:
Die
DJS und die Verfassungsgerichtsbarkeit
Im statutarischen Teil der
Delegiertenversammlung wählten die DJS-Delegierten Raymond de Morawitz, Anwalt
aus Genf und vormaliger Präsident der Genfer Sektion AJP, einstimmig zum
Präsidenten der DJS. Hintergrund der Schaffung eines Präsidiums ist das
Ansinnen, die DJS gegen aussen besser zu vertreten.
In der Folge wurden die
Nein-Parole zur Abstimmung über die Vorlage „Staatsverträge vors Volk“ und die
Unterstützung eines Referendums gegen die aktuelle Asylgesetzrevision einstimmig
beschlossen. Das Paket der aktuellen Revision des Asylgesetzes befindet sich in
der parlamentarischen Beratung und beinhaltet ein Bündel weiterer
Verschärfungen und es werden laufend neue beantragt.
Als dann informierte Alecs Recher, Jurist und Mitbegründer
des Transgender Netzwerkes Schweiz (TGNS) über die rechtliche Stellung von
Transmenschen.
Die Frage einer Verfassungsgerichtsbarkeit in der
Schweiz, die den Hauptschwerpunkt
der diesjährigen DV bildete, beschäftigt die DJS wieder seit einem Jahr. Die
DJS gründeten Ende 2011 eine Arbeitsgruppe Verfassungsgerichtsbarkeit, um die
Diskussion zu vertiefen, juristische und politische Argument zu formulieren und
sich allenfalls zu positionieren.
Gemäss der parlamentarischen Vorlage zur
Streichung von Art. 190 BV sollen Bundesgesetze anhand einer konkreten Normenkontrolle auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft
werden können. Im sogenannten diffusen System nehmen die gerichtlichen Behörden
aller Stufen diese Überprüfung vor. Mit der bestehenden Regelung kann im
Beschwerdeverfahren lediglich die Verletzung völkerrechtlich garantierter
Menschenrechte gerügt werden.
Die geladenen Referenten, Nationalrat Daniel
Vischer und Ständerat Paul Rechsteiner, kreuzten sich die argumentativen
Klingen. Daniel Vischer, auch vormaliger Präsident der Subkommission zur Ausarbeitung
eines Entwurfes zur Verfassungsgerichtsbarkeit, betonte, dass, mit einer
Verfassungsmässigkeit im diffusen System, die Grundrechte der Bundesverfassung
grössere Bedeutung erhielten und auf jeder gerichtlichen Stufe durchgesetzt
werden könnten. Diese Möglichkeit werde sich auch auf die Gesetzgebung
auswirken, da schon das Parlament der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Grundrechten
mehr Beachtung schenken werde. Die Streichung von Art. 190 BV bringe auch eine
klare Hierarchie in die Normenstufe. Das Argument, dass die Schweiz zum
Richterstaat verkomme, sehe er nicht, schliesslich könnten bereits heute die
kantonalen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft
werden.
Paul Rechsteiner wies die auf Gefahren hin, die
mit einer Streichung von Art. 190 BV einhergingen. Dieser Artikel sei
ursprünglich geschaffen worden, um zu vermeiden, dass progressive
Errungenschaften durch konservative Gerichte gebremst werden. Er sehe bei einer
Streichung von Art. 190 BV z.B. den Arbeitnehmerschutz in Gefahr, da die
Arbeitgeber sich fortan erfolgreich auf die Wirtschaftsfreiheit berufen
könnten. Die EMRK und die Grundrechte in der BV seien in weiten Teilen deckungsgleich,
so dass man bereits heute erfolgreich die EMRK anrufen könne. Eine Streichung
von Art. 190 BV würden die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie
überproportional stärken und zudem würden auch grundrechtswidrige
Verfassungsbestimmungen massgebend. Die DJS diskutieren weiter.
Für den Bericht Simone Rebmann
und Melanie Aebli