Die DJS Basel hält das Verhalten der beiden Therwiler Schüler weder für akzeptabel noch schützenswerte. Dennoch lehnen wir die von der Baselbieter Regierung vorgebrachte Gesetzes- und Verfassungsänderung entschieden ab.

Die DJS Basel sieht keinen Handlungsbedarf auf Verfassungsebene. Die heutige Rechtslage garantiert bereits ein Gleichgewicht zwischen grundrechtlich geschützter Religionsfreiheit und öffentlichem Interesse. Auch der angestrebten Änderung des Bildungsgesetzes steht die DJS Basel kritisch gegenüber. Die geplanten Meldepflicht von Schülerinnen und Schüler mit Integrationsproblemen an die Ausländerbehörde durch die Schulleitung ohne Begründung, stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den schweizerischen Mitschülerinnen und Mitschülern dar, sie schränkt den Ermessensspielraum der Schulleitungen ein und es bleibt unklar was mit "hiesigen gesellschaftliche Werten" sowie "wesentliche Probleme" gemeint ist. Die DJS Basel kritisiert zudem die Festschreibung einer einzelnen Begrüssungsgeste, dem Handschlag, im Gesetz als unverhältnismässig.

Die DJS Basel empfindet das Vorgehen der baselbieter Regierung, als Reaktion auf einen Einzelfall, für übertrieben und hält die Forderungen für illiberal und undemokratisch – ein Zeichen der Ohnmacht.

Vernehmlassungsantwort_DJS_Basel.pdf