Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel (DJS Basel) haben Ende 2006 gegen die neue kantonale Jugendstrafprozessordnung (JStPO BS), welche vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 15. November 2006 verabschiedet wurde, eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die DJS Basel hatten geltend gemacht, dass die Bestimmung von § 23 Abs. 4 JStPO, wonach Jugendliche in Ausnahmefällen zusammen mit Erwachsenen in derselben Abteilung eines Untersuchungsgefängnisses untergebracht werden sollen, dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (JStG) widerspricht und damit verfassungswidrig ist. Das neue JStG sieht ausnahmslos die Trennung der Minderjährigen von Erwachsenen vor, und zwar sowohl für die Untersu-chungshaft als auch für den Freiheitsentzug zum Zweck des Straf- oder Massnahmenvollzugs.

Das Bundesgericht hat nun mit Entscheid vom 7. August 2007 die Beschwerde der DJS Basel gutgeheissen und hat die angefochtene Bestimmung aufgehoben. Damit ist klargestellt, dass der Kanton Basel-Stadt wie auch die anderen Kantone gehalten sind, die völker- und bundesrechtlihe vorgesehene Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft vollumfänglich und ohne Übergangszeit umzusetzen.
Die DJS Basel begrüsst diesen Entscheid und ist zuversichtlich, dass nun das fortschrittliche und moderne neue Jugendstrafrecht auch auf kantonaler Ebene vollumfänglich implementiert wird. Trotzdem werden die DJS Basel die weitere Umsetzung des neuen Jugendstrafrechts weiterhin kritisch beobachten, denn auch die im Urteil des Bundesgerichts erwähnte Einzelhaft als Alterna-tivmassnahme bei Kollusionsgefahr, darf nur zusammen mit einer geeigneten Betreuung und so kurz wie möglich stattfinden.

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