Abstimmung über den Wegweisungsartikel vom 8. Februar 2009

DJS Basel beschliesst an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung die Nein-Parole

Die Regionalgruppe Basel der Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) hat an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung grossmehrheitlich die Nein-Parole für die kantonale Abstimmung über den Wegweisungsartikel vom 8. Februar 2009 beschlossen.

Der Beschluss erfolgte nach einer längeren Diskussion, der eine Einführung ins Thema sowie zwei konträre Inputreferate von DJS Mitgliedern vorausgegangen waren.

In der Diskussion wurde klar, dass die Mitglieder der DJS Basel selbstverständlich jegliche Gewalt, gerade auch auf öffentlichen Plätzen, ablehnen und sich auch nicht grundsätzlich gegen Massnahmen stellen wollen, die tatsächlich gewalttätige Eskalationen verhindern können.

Anders als die Befürworter der Vorlage hält die DJS Basel jedoch die vorgeschlagene Mass-nahme eines Platzverweises grossmehrheitlich weder für ein geeignetes, noch ein notwendiges Mittel um die Sicherheit in Basel auf öffentlichen Plätzen zu verbessern. Es bestehen einerseits Bedenken, ob in einem offenen urbanen Umfeld Platzverweise überhaupt durchsetzbar sind, und es erscheint aufgrund der sehr offenen Gesetzesformulierung unklar, wie das neue Mittel des Platzverweises in der Praxis gehandhabt werden würde. Ein weiteres Argument gegen die Einführung einer neuen Zwangsmassnahme liegt darin, dass für eine unmittelbare Gefahrenabwehr die bereits gesetzlich verankerte polizeiliche Generalklausel genügt und zudem das geltende Strafprozessrecht bereits bewährte Zwangsmassnahmen zur Verfügung stellt.

In der Abwägung zwischen einem wenig geeigneten Mittel zur Gefahrenabwehr und der Frage der Inkaufnahme einer neuerlichen Einschränkung von Freiheitsrechten kommt die DJS Basel deshalb insgesamt zum Schluss, dass der vom Parlament und Regierung vorgeschlagene Wegweisungsartikel abzulehnen ist.

Die DJS Basel empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten die Ablehnung des Wegweisungsartikels.