Die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Abkommen mit der EU stehen derzeit zur Diskussion. Die Schweiz kennt eine Meldefrist von acht Tagen für EU- Firmen, die Mitarbeiter*Innen ins Land schicken. Der Bundesrat und Wirtschaftsverbände sind bereit, diese Frist aufzugeben oder zu kürzen.

Doch unabhängig von den laufenden Verhandlungen kann die Kenntnis der flankie- renden Massnahmen helfen, damit Angestellte eher zu ihrem Recht kommen. Insbesondere die Solidarhaft der Generalunternehmer gilt auch für Firmen im Inland.

Rechtsanwalt Christoph Häberli referiert über das Potential aber auch die Grenzen dieser Schutznormen.

Zudem sind oft paritätische Kommissionen oder Aufsichtsbehörden im Spiel. Die Veranstaltung zeigt, wie Angestellte und ihre Vertreter*Innen diese Institutionen stärker für ihre Zwecke einspannen können.

Datum: Dienstag, 30. Oktober 2018
Zeit: 18:30 Uhr
Ort: Cafe Boy, Kochstrasse 2, 8004 Zürich (Saal Rosa Luxemburg)