Procédures de consultaion

Die DJZ begrüssen in der Stellungnahme vom 14. März 2020 eine einheitliche Fristenregelung mit einem Fristenstillstand für alle Verfahren, da somit die Gefahr, dass anwaltlich nicht vertretene Personen bspw. während der Ferien eine Frist verpassen, deutlich kleiner ist. Kritisiert wird namentlich der Ausschluss des Fristenstillstands für Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung und andere vorsorgliche Massnahmen sowie für Verfahren mit besonderer Dringlichkeit. Zudem plädieren die DJZ dafür, den Ausnahmekatalog ganz wegzulassen oder nur auf das absolut Notwendige zu beschränken – und damit wohl nur auf Stimmrechtssachen.

Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Fristenstillstand auch im Rekursverfahren»


Die DJZ beteiligten sich mit Eingabe vom 30. September 2019 an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Angesichts der bereits äusserst restriktiven bundesrechtlichen Vorschriften im BüG und namentlich in der BüV sprachen sich die DJZ gegen jede Verschärfung auf kantonaler oder kommunaler Ebene aus.

Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes


Aufgrund des sehr strengen Haftregimes in Zürcher Untersuchungsgefängnissen wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Kontakte für Untersuchungshäftlinge zu prüfen. Zum daraus entstandenen «Schlussbericht des Amtes für Justizvollzug: Überprüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Kontakte für Untersuchungshäftlinge – Teilprojekt vom August 2018» äusserten sich die DJZ gemeinsam mit dem Verein Pikett Strafverteidigung und dem Zürcher Anwaltsverband.


Die DJZ beteiligten sich an der Vernehmlassung der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht gegen die geplante Totalrevision des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich. Kritisiert wurden beispielsweise der Abbau des Rechtsschutzes für Betroffene, das Fehlen verbindlicher Angaben zur Höhe und zur Ausgestaltung der wirtschaftlichen Hilfe und die weiterhin bestehenden negativen Anreize für Gemeinden, möglichst wenig Sozialhilfebeziehende bei sich zu haben.

Vernehmlassung SHG (PDF)


Zusammen mit dem Zürcher Anwaltsverand (ZAV) haben die DJZ eine Stellungnahme zur Änderung des Straf- und Justizvollzugsgesetzes (§ 29 StJVG) eingereicht.

Vernehmlassung zur Änderung des Straf- und Justizvollzugsgesetzes (PDF)