Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Februar 2013 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde von Ingrid Indermaur verfasst.

Um es vorweg zu nehmen: Die Stossrichtung der Vorlage, nämlich die Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes und die Verantwortlichkeit beider Eltern dafür, wird begrüsst. Die vorgeschlagenen punktuellen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, können für sich betrachtet ebenfalls positiv bewertet werden. Der erhoffte „grosse Wurf“ blieb leider aus. Sowohl auf die Mankoverteilung wie auch auf einen garantierten Kindesunterhalt wurde mit einer Begründung verzichtet, die aus unserer Sicht nicht überzeugend ist. Darauf ist nachfolgend einzugehen. Wir sind zudem der Ansicht, dass die Neuregelung der elterlichen Sorge und der Kindesunterhalt gesamthaft anzugehen sind. Wir sprechen uns an dieser Stelle dezidiert gegen eine Staffelung der Vorlagen aus.

Vernehmlassung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7).pdf