Rechtsschutz bei Realakten

Was ist ein Realakt und wie grenzt sich dieser von einer (mündlichen) Verfügung ab? Welche juristischen Schwierigkeiten können sich aus aus einem Realakt ergeben und wie kann ein allfälliger Rechtsschutz aussehen?

Prof. Dr. Markus Müller von der Universität Bern wird den Begriff kritisch würdigen und den oben gestellten Fragen nachgehen.

Dienstag, 17. Januar 2012, 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Hotel Kreuz, Saal Zytglogge, Zeughausgasse 41, Bern.

Die Einladung findet Ihr hier.