Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern haben sich zu Art. 14 KKFG (berufliche Vorsorge) vernehmen lassen. Die djb begrüssen es, dass das KKFG die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden berücksichtigt. Damit leistet der Kanton Bern einen wichtigen Beitrag dazu, dass die in Art. 41 der Schweizerischen Bundesverfassung festgehaltenen Sozialziele auch für Kulturschaffende realisiert werden. Gestützt auf die nationale Entwicklung bezüglich der Verbesserung der sozialen Sicherheit erwarten die djb allerdings diverse Anpassungen von Art. 14 KKFG.

Hier die Stellungnahme: djb_zum_kkfg