Referat von Tarek Naguib, ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Eidgenössischen Kommis-sion gegen Rassismus EKR, Mitarbeiter der Fachstelle Egalite Handicap, Vorstandsmitglied von Humanrights.ch

 

„Braucht es in der Schweiz einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung? “

 In der Schweiz ist der Diskriminierungsschutz ein Flickwerk: Die Rassen- und Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit ist strafrechtlich geschützt, – ausgenommen sind der Miet- und Erwerbsbereich -, der Schutz vor Geschlechterdiskriminierung ist privat- und ver-waltungsrechtlich organisiert und beschränkt sich auf das Erwerbsleben, der Schutz vor Be-hindertendiskriminierung bezieht demgegenüber das Erwerbsleben nicht mit ein ... Es stellt sich die Frage, ob es ein umfassendes und hierarchiefreies Diskriminierungsschutzrecht braucht. Tarek Naguib berichtet über Erkenntnisse aus dem In- und Ausland. 

Freitag, 20. August 2010, 12:15 bis 14:00, Hotel Kreuz, Zeughausgasse 41 


Es ist keine Anmeldung erforderlich, die Veranstaltung ist öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, bis 12:15 eine Bestellung aufzugeben und nach dem Referat zu essen. Ich freue mich über eine rege Teilnahme! Simone