Referat von Beat Brüllhardt, Zentralsekretär am Arbeitsgerichtes der Stadt Bern

„Das Arbeitszeugnis"

In der gerichtlichen Praxis werden Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis häufiger, denn im hart umkämpften Arbeitsmarkt wird das Arbeitszeugnis wichtiger. Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf ein vollständiges,wahrheitsgetreues und wohlwollendes Zeugnis. Zwischen der Wahrheit und dem Wohlwollen liegt oft ein Spannungsfeld. Was gehört in ein Zeugnis? Welche Massstäbe müssen Werturteilen zugrunde gelegt werden? Was muss der Arbeitnehmerbelegen können, was der die Arbeitgeberin? Beat Brüllhardt informiert über die rechtlichen Grundlagenund berichtet aus der gerichtlichen Praxis.

Dienstag, 24.November 2009, 12:15 bis 14:00, Hotel Kreuz, Zeughausgasse 41

Hier die Einladung zum Herunterladen: arbeitszeugnis

Die Folien zum Referat können im Sekretariat bestellt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!