„Das arbeitsgerichtliche Verfahren im Kanton Bern nach der Justizreform“ 

Der Kanton Bernhat auf Druck der Gewerkschaften die Arbeitsgerichte beibehalten: bei Verfahren mit einem Streitwert von bis zu Fr. 15'000.- ist neu flächendeckend ein paritätisch besetztes Arbeitsgericht zuständig. Willi Egloff, der im August 2010 für die Gewerkschaften einen Leitfaden zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erstellt hat, erläutert das Verfahren und seine Besonderheiten.

Dienstag,01. Februar 2011, 12:15 bis 14:00, Hotel Kreuz, Saal Zyglogge, Zeughausgasse41, Bern

Hier die Einladung als pdf: arbeitsgerichtliches verfahren