Insister sur la force du droit
«Demokratische Jurist*innen wissen um den Januskopf des Rechts; denn das Verhältnis des Rechts zur Macht bleibt ambivalent. In seinen lichten Momenten begrenzt und domestiziert das Recht Machtverhältnisse und trägt zur umfassenden gesellschaftlichen Demokratisierung bei. Sehr oft verschleiert, legitimiert und zementiert Recht aber auch un- und vordemokratische Machtverhältnisse. Demokratische Jurist*innen treten deshalb konsequent wider die Instrumentalisierung des Rechts durch die Macht ein; sie streiten für eine lebendige und gegen eine gebändigte Demokratie. Daher obliegt es ihnen nicht bloss im Rahmen bestehender Macht- und Rechtsverhältnisse linke Positionen einzunehmen. Viel mehr besteht ihre Aufgabe auch und gerade darin, zu insistieren auf der utopisch-emanzipatorischen Sprengkraft des Rechts.»
Stephan Bernard, Rechtsanwalt
Événements
Basel
16.08.2025
Sommerfest der DJS Basel
Basel 16.08.2025 |
Sommerfest der DJS Basel |
16.08.2025 | 16:00 Ort wird noch bekanntgegeben |
Zürich
28.08.2025
DJZ Sommerfest 2025
Zürich 28.08.2025 |
DJZ Sommerfest 2025 |
28.08.2025 | 18:00 Beckenhofstrasse 5, 8006 Zürich Restaurant Drei Stuben Liebe DJZ-Mitglieder Wir laden euch herzlich zum diesjährigen Sommerfest ein, welches im Restaurant Drei Stuben stattfinden wird. Wir freuen uns, euch ab 18:00 Uhr zum Apéro begrüssen zu dürfen, der wie immer von den DJZ offeriert wird. Danach wird zur Vorspeise ein Sommerblattsalat mit Radieschen, Gurken, eingemachten Karotten, Sprossen und karamellisierten Sonnenblumenkernen sowie Burrata mit marinierten Tomaten, Erdbeeren, Holunder und Basilikum gereicht. Zum Hauptgang gibt es grilliertes Freiland Poulet (Brust und Schenkel) an Zitrone, Alpenkräuterbutter und Jus sowie für die Vegetarier*innen und Veganer*innen knusprige Zucchiniblüten mit Burrata (vegane Variante ohne Burrata), gerösteter Tomaten Sauce, grünen Oliven, Salzzitrone und geschrotetem Weizen. Als Beilagen werden für alle Pommes Frites, Sommer-Bohnensalat mit Petersilie, Oliven, gesalzener Ricotta und knuspriger Buchweizen serviert. Zum Abschluss folgt ein Apfel-Himbeeren Crumble mit Vanille Glace. Datum: Donnerstag, 28. August 2025 Ort: Restaurant Drei Stuben, Beckenhofstrasse 5, 8006 Zürich Zeit: Apéro ab 18:00 Uhr (Essen ab ca. 19:00 Uhr) Kosten: CHF 77.— (unabhängig ob Vegi oder Fleisch) zzgl. Getränke Wenigverdienende können das Menü zu einem reduzierten Preis von CHF 55.— erhalten (bei der Anmeldung anzugeben). Bitte meldet euch bis am Freitag, 15. August, per E-Mail an djzinfo@djz.ch unter Angabe eurer Essenspräferenz (Fleisch/Vegi/Vegan) an. Wir wünschen euch einen wunderbaren Sommer und freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit euch! |
Basel
26.09.2025
Urteil des EGMR zu Racial Profiling
Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen
Basel 26.09.2025 |
Urteil des EGMR zu Racial Profiling Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen |
26.09.2025 | 12:30 Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter-Merian-Weg 8 S.3 HG.45 Experte: Tarek Naguib, Koordinator NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz und Jurist mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht Zum EntscheidMohamed Wa Baile wurde auf seinem Pendelweg am Hauptbahnhof Zürich als einzige Person von zwei Polizist*innen herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragt nach, ob eine schwarze Person gesucht werde. Da dies nicht der Fall ist, weigert er sich, seinen Namen zu nennen oder sich auszuweisen. Daraufhin durchsuchen die Polizist*innen seine Effekten und er erhält in der Folge eine Busse, weil er sich einer polizeilichen Aufforderung widersetzt habe. Wa Baile entscheidet sich, gegen diese Busse gerichtlich vorzugehen. Er weist die Vorwürfe der Polizist*innen zurück und stellt zusätzlich die Frage, ob seine Hautfarbe einen Rechtfertigungsgrund für eine Durchsuchung darstellen würde. Nachdem Wa Baile erfolglos alle nationalen Instanzen durchlaufen hat, wendet er sich schliesslich an den EGMR. Dieser kommt zu einem anderen Urteil als die Schweizer Gerichte und verurteilt die Schweiz aus drei Gründen: Erstens stellt der Gerichtshof eine Diskriminierung Wa Bailes aufgrund seiner Hautfarbe fest. Zweitens hätten die Schweizer Gerichte nicht wirksam geprüft, ob bei der Kontrolle diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hatten. Drittens habe Wa Baile keinen wirksamen Rechtsbehelf vor den Schweizer Gerichten gehabt. Zum Format „Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen“Urteile des EGMR und Bundesgerichts, die in Grund- und Menschenrechtsfragen wegweisend sind, werden häufig breit in den Medien diskutiert, eine vertiefte Besprechung findet jedoch meist erst viel später in der Fachliteratur statt. Die Urteile sind häufig lang und komplex sind und für deren umfassende Analyse ist die Expertise im entsprechenden Fachbereich notwendig. Eine vertiefte Auseinandersetzung geht daher im Alltag schnell unter. Tarek Naguib beschäftigt sich seit Jahren mit Antirassismus und Recht und hat den Fall Wa Baile von Anfang an begleitet. Nachdem er uns die zentralen Aspekte und Auswirkungen des Urteils näher gebracht hat, wollen wir gemeinsam erkunden, in welchen Bereichen das Urteil neue Herausforderungen und Chancen mit sich bringt, wie wir es für unsere Fälle nutzen können und welche strukturellen und individuellen Massnahmen für seine Implementierung notwendig sind.
Organisatorisches Zur Vorbereitung: Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen! Wir freuen uns insbesondere über die Teilnahme von Studierenden! |
Basel
26.09.2025
Urteil des EGMR zu Racial Profiling
26.09.2025 | 12:30
Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter-Merian-Weg 8
S.3 HG.45
Experte: Tarek Naguib, Koordinator NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz und Jurist mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht
Zum Entscheid
Mohamed Wa Baile wurde auf seinem Pendelweg am Hauptbahnhof Zürich als einzige Person von zwei Polizist*innen herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragt nach, ob eine schwarze Person gesucht werde. Da dies nicht der Fall ist, weigert er sich, seinen Namen zu nennen oder sich auszuweisen. Daraufhin durchsuchen die Polizist*innen seine Effekten und er erhält in der Folge eine Busse, weil er sich einer polizeilichen Aufforderung widersetzt habe. Wa Baile entscheidet sich, gegen diese Busse gerichtlich vorzugehen. Er weist die Vorwürfe der Polizist*innen zurück und stellt zusätzlich die Frage, ob seine Hautfarbe einen Rechtfertigungsgrund für eine Durchsuchung darstellen würde. Nachdem Wa Baile erfolglos alle nationalen Instanzen durchlaufen hat, wendet er sich schliesslich an den EGMR. Dieser kommt zu einem anderen Urteil als die Schweizer Gerichte und verurteilt die Schweiz aus drei Gründen: Erstens stellt der Gerichtshof eine Diskriminierung Wa Bailes aufgrund seiner Hautfarbe fest. Zweitens hätten die Schweizer Gerichte nicht wirksam geprüft, ob bei der Kontrolle diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hatten. Drittens habe Wa Baile keinen wirksamen Rechtsbehelf vor den Schweizer Gerichten gehabt.
Zum Format „Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen“
Urteile des EGMR und Bundesgerichts, die in Grund- und Menschenrechtsfragen wegweisend sind, werden häufig breit in den Medien diskutiert, eine vertiefte Besprechung findet jedoch meist erst viel später in der Fachliteratur statt. Die Urteile sind häufig lang und komplex sind und für deren umfassende Analyse ist die Expertise im entsprechenden Fachbereich notwendig. Eine vertiefte Auseinandersetzung geht daher im Alltag schnell unter.
Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir ein*e Expert*in einladen, die uns jeweils die zentralen Aspekte und Auswirkungen eines Urteils näherbringt.
Tarek Naguib beschäftigt sich seit Jahren mit Antirassismus und Recht und hat den Fall Wa Baile von Anfang an begleitet. Nachdem er uns die zentralen Aspekte und Auswirkungen des Urteils näher gebracht hat, wollen wir gemeinsam erkunden, in welchen Bereichen das Urteil neue Herausforderungen und Chancen mit sich bringt, wie wir es für unsere Fälle nutzen können und welche strukturellen und individuellen Massnahmen für seine Implementierung notwendig sind.
Organisatorisches
Zur Vorbereitung:
Zur Vorbereitung kann das Urteil oder die Falldokumentation von humanrights.ch (https://www.humanrights.ch/de/anlaufstelle-strategische-prozessfuehrung/falldokumentation/rassistisches-profiling/) gelesen werden. Die Vorbereitung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Anmeldung:
Wir freuen uns über eine Anmeldung an djs.basel@djs-jds.ch, eine Anmeldung ist
jedoch nicht obligatorisch.
Verpflegung:
Wer möchte, kann bis am Freitag, den 24. September ein Sandwich (Vegi/
Vegan) per Mail an djs.base
Die Teilnahme ist kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen!
Wir freuen uns insbesondere über die Teilnahme von Studierenden!
Basel
16.08.2025
Sommerfest der DJS Basel
16.08.2025 | 16:00
Ort wird noch bekanntgegeben
Zürich
28.08.2025
DJZ Sommerfest 2025
28.08.2025 | 18:00
Beckenhofstrasse 5, 8006 Zürich
Restaurant Drei Stuben
Liebe DJZ-Mitglieder
Wir laden euch herzlich zum diesjährigen Sommerfest ein, welches im Restaurant Drei Stuben stattfinden wird.
Wir freuen uns, euch ab 18:00 Uhr zum Apéro begrüssen zu dürfen, der wie immer von den DJZ offeriert wird.
Danach wird zur Vorspeise ein Sommerblattsalat mit Radieschen, Gurken, eingemachten Karotten, Sprossen und karamellisierten Sonnenblumenkernen sowie Burrata mit marinierten Tomaten, Erdbeeren, Holunder und Basilikum gereicht.
Zum Hauptgang gibt es grilliertes Freiland Poulet (Brust und Schenkel) an Zitrone, Alpenkräuterbutter und Jus sowie für die Vegetarier*innen und Veganer*innen knusprige Zucchiniblüten mit Burrata (vegane Variante ohne Burrata), gerösteter Tomaten Sauce, grünen Oliven, Salzzitrone und geschrotetem Weizen. Als Beilagen werden für alle Pommes Frites, Sommer-Bohnensalat mit Petersilie, Oliven, gesalzener Ricotta und knuspriger Buchweizen serviert.
Zum Abschluss folgt ein Apfel-Himbeeren Crumble mit Vanille Glace.
Datum: Donnerstag, 28. August 2025
Ort: Restaurant Drei Stuben, Beckenhofstrasse 5, 8006 Zürich
Zeit: Apéro ab 18:00 Uhr (Essen ab ca. 19:00 Uhr)
Kosten: CHF 77.— (unabhängig ob Vegi oder Fleisch) zzgl. Getränke
Wenigverdienende können das Menü zu einem reduzierten Preis von CHF 55.— erhalten (bei der Anmeldung anzugeben).
Bitte meldet euch bis am Freitag, 15. August, per E-Mail an djzinfo@djz.ch unter Angabe eurer Essenspräferenz (Fleisch/Vegi/Vegan) an.
Wir wünschen euch einen wunderbaren Sommer und freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit euch!