Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern liessen sich zur Revision des Staatsbeitragsgesetztes vernehmen. Die Änderungen wurden in weiten Teilen begrüsst. Kritisiert wurde jedoch von Seiten der djb insbesondere, dass das Erfordernis der Einhaltung der Lohngleichheit nicht in einen direkten Zusammenhang mit der Bestimmung von Art. 13 Abs. 2 StBG betreffend die Einhaltung orts- und branchenüblicher Anstellungsbedingungen gestellt wird.

Mehr dazu in der Stellungnahme sowie dem Ergänzungsschreiben.