Lieber kein Gesetz, als ein schlechtes! Der vorgeschlagene Entwurf ist einseitig, diskriminierend, unsystematisch, widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und bewirkt wenig Schutz für die SexarbeiterInnen, teilweise sogar das Gegenteil.

Hier die Stellungnahme von Februar 2011:  djb zum prosg