Das vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel- Stadt zur Vernehmlassung veröffentlichte Bedrohungsmanagement hat zum Ziel, zielgerichtete schwere Gewalt zu verhindern, indem eine krisenhafte Entwicklung vorzeitig erkannt und durch gesetzlich vorgesehene Massnahmen unterbrochen werden kann. Indem der Staat präventive Massnahmen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere zum Schutz vor häuslicher Gewalt, ergreift kommt er seinen staatlichen Schutzpflichten nach. Dabei müssen die Grundrechte der betroffenen jedoch weiterhin gewahrt werden; es sind nur Massnahmen zulässig, die erforderlich, zweckmässig und verhältnissmässig sind. Zudem müssen präventive Massnahmen gegen Gewalt auch die Garantien eines fairen Verfahrens nach ARt. 29 - 32 BV und Art. 6 EMRK wahren. 

Mit Blick auf diesen grund- und menschenrechtlichen Hintergrund ist zu begrüssen, dass sich das Bedrohungsmanagement auf schwere. zielgerichtete Gewalt beschränkt. Dennoch geht die Vorlage aus unserer Sicht in mehrerer Hinsicht zu weit.

Vernehmlassungsantwort_DJS_Basel_Bedrohungsmanagmente.pdf