Die DJS haben im Rahmen ihres Vereinszwecks ein kleines Budget, um Aktivitäten und Projekte Dritter zu unterstützen. Finanzielle Unterstützung kann insbesondere ausgerichtet werden für:
• strategische Verfahren, Beschwerden/Klagen, Gutachten
• Veranstaltungen, Seminare u. dergl.
• Kampagnen, Publikationen u.ä.
Gesuche um Unterstützung können mit Angabe der Zielbestimmung, dem ersuchten Betrag, einem Budget (insbesondere mit weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, Zu- und Absagen etc.) sowie dem konkreten Verwendungszweck an die Geschäftsstelle (info@djs-jds.ch) gerichtet werden.
Die einzelnen Beiträge belaufen sich in der Regel auf maximal 1000 CHF.
Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung. Über die Gesuche entscheidet jeweils der Vorstand, wobei ihm keine Pflicht zukommt, seinen Entscheid gegenüber den Gesuchstellenden zu begründen.