Die DJZ beteiligten sich an der Vernehmlassung der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferechtgegen die geplante Totalrevision des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich. Kritisiert wurden beispielsweise der Abbau des Rechtsschutzes für Betroffene, das Fehlen verbindlicher Angaben zur Höhe und zur Ausgestaltung der wirtschaftlichen Hilfe und die weiterhin bestehenden negativen Anreize für Gemeinden, möglichst wenig Sozialhilfebeziehende bei sich zu haben.
Hier findet ihr die vollständige Stellungnahme.