Die DJZ beteiligten sich mit Eingabe vom 30. September 2019 an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Angesichts der bereits äusserst restriktiven bundesrechtlichen Vorschriften im BüG und namentlich in der BüV sprachen sich die DJZ gegen jede Verschärfung auf kantonaler oder kommunaler Ebene aus.

Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes