Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern haben sich zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und zum Asylgesetz (EG AuG und AsylG) vernehmen lassen.

Die djb begrüssen, dass die Polizei- und Militärdirektion zwei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern die notwenigen Gesetzeskonkretisierungen betreffend der ausländerrechtlichen Administrativhaft vornimmt und die rechtsstaatlich erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schafft.

Allerdings wäre es aus Sicht der djb angebracht gewesen, die heutige Beschwerdefrist von 10 auf 30 Tage zu verlängern und das Verwaltungsgericht zu verpflichten, innert 10 Tagen über Beschwerden bezüglich die Haftsache zu entscheiden.

Vernehmlassung